Letzte Änderungen der Website
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Erprobung von niedrigdosiertem gepulstem Ultraschall zur Behandlung von Pseudarthrosen – G-BA beauftragt wissenschaftliche Studienbegleitung
Fachnews des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2024.
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Versorgungsforschung: Innovationsausschuss fördert 48 neue Projekte
Meldung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss vom 17. Mai 2024.
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Neue Transferbeschlüsse des Innovationsausschusses zu Meningokokken-Schutz, Antibiotikaverordnungen und seltenen Erkrankungen
Pressemitteilung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss vom 17. Mai 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Mebeverin, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 16. Mai 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen der Richtlinie
Beschluss vom 16. Mai 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Endgültige Rechenregeln für das Auswertungsjahr 2024 zu den Verfahren QS PCI, QS WI und QS NET
Beschluss vom 16. Mai 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Epcoritamab (Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom, nach ≥ 2 Vortherapien)
Der Beschluss vom 4. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.
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Einstellung eines Beratungsverfahrens: Sporttherapie mit psychotherapeutischer Begleitung bei leichter bis mittelschwerer Depression (Umsetzung des Beschlusses des Innovationsausschusses vom 20. September 2023)
Beschluss vom 16. Mai 2024.
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Erprobungs-Richtlinie: Transkutane Vagusnervstimulation bei pharmakoresistenter Epilepsie
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage II: Semaglutid (Wegovy)
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.