Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI:
Änderung des Beschlusses vom 16. März 2023 – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Änderung des Beschlusses vom 16. März 2023 – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 13. April 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Änderung des Beschlusses vom 16. März 2023 – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Änderungsbeschluss vom 13. April 2023.