Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage II zum 5. Kapitel – Format und Gliederung des Dossiers, einzureichende Unterlagen, Vorgaben für technische Standards"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage II zum 5. Kapitel (Modul 3)
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Modulvorlage in der Anlage II zum 5. Kapitel
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. März 2022 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Modulvorlage in der Anlage II zum 5. Kapitel
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Modulvorlage in der Anlage II zum 5. Kapitel
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels – Verfahren zur Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V wegen Reservestatus – Reserveantibiotikum
Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. August 2021 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels – Verfahren zur Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V wegen Reservestatus – Reserveantibiotikum
Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Änderung der Modulvorlagen in der Anlage II zum 5. Kapitel
Beschluss vom 17. Juni 2021.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels – Verfahren zur Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V wegen Reservestatus – Reserveantibiotikum
Beschluss vom 1. April 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage II zum 5. Kapitel
Der Beschluss vom 16. März 2018 (in der Fassung der Beschlüsse vom 20. September 2018, 21. Februar 2019 und 20. Juni 2019) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. November 2019 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage II zum 5. Kapitel
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.