<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
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      FILE     : 2026-05-21_Qb-R_Servicedateien-BJ-2025_Beispiel-IQTIG_C-9-Nullmeldung.xml
      TASK     : XML-Beispieldatei einer Nullmeldung zur Datensatzbeschreibung für den Berichtsteil C-9
      PROJECT  : Datensatzbeschreibung zum
                 Strukturierten Qualitaetsbericht gemaeß Paragraph 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V
                 ueber das Berichtsjahr 2025
      VERSION  : 2025.1.1
      STAND	   : 21.05.2026
      COPYRIGHT: (c) 2026 impressum health &amp; science communication oHG
                 Grimm 8, 20457 Hamburg, Germany
   	  Anpassung: Initiale Version fuer den Qualitaetsbericht 2022 durch
                 Gesundheitsforen Leipzig GmbH, 04109 Leipzig
	  Anpassung: Angepasst an den Qualitaetsbericht 2023 durch
                 Gesundheitsforen Leipzig GmbH, 04109 Leipzig
       Anpassung: Angepasst an den Qualitaetsbericht 2024 durch
                 Gesundheitsforen Leipzig GmbH, 04109 Leipzig
       Anpassung: Angepasst an den Qualitaetsbericht 2025 durch
                 impressum health &amp; science communication oHG, 20457 Hamburg
      		 
     ==< MODULE INFO >=======================================================
 
        Diese XML-Datei veranschaulicht wie eine nach der Datensatz-
        beschreibung gueltige XML-Struktur aussehen kann. Die inhaltlichen
        Angaben und die sich aus der ausgewaehlten Struktur ergebenden
        inhaltlichen Bedeutungen sind voellig sinnfrei.    
        In dieser Beispieldatei soll nur ein Ausschnitt der strukturellen
        Moeglichkeiten gezeigt werden, die die Datensatzbeschreibung ermoeglicht.
        
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<Strukturabfragen xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="2026-05-21_Qb-R_Servicedateien-BJ-2025_Schema-Datensatz-IQTIG_ENTWURF.xsd">
	<Berichtsjahr>2025</Berichtsjahr>
	<IK>260900001</IK>
	<Standortnummer>770001000</Standortnummer>
	<PPP-RL>
		<Hinweis_Nachweis_PPP>An dieser Stelle ist die Umsetzung des Beschlusses des G-BA zur Qualitätssicherung nach § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V darzustellen (Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal – PPP-RL). Im Auftrag des Gesetzgebers hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der PPP-RL gemäß § 136a Absatz 2 SGB V verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung festgelegt. Die Vorgaben legen eine Mindestpersonalausstattung für das für die Behandlung erforderliche Personal fest. Die Mindestvorgaben sind keine Anhaltszahlen zur Personalbemessung. Die Mindestvorgaben sind gemäß § 2 Absatz 5 PPP-RL quartals- und einrichtungsbezogen einzuhalten. Gemäß der Definition der PPP-RL kann ein Krankenhausstandort bis zu drei differenzierte Einrichtungen (Erwachsenenpsychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie) umfassen, für die die Einhaltung der Mindestvorgaben getrennt nachzuweisen ist. Für das Berichtsjahr 2025 gilt im Tagdienst ein Umsetzungsgrad von 90 %.</Hinweis_Nachweis_PPP>
	</PPP-RL>
</Strukturabfragen>
