Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung: Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Ausnahme-Liste – Die Kostenübernahme rezeptfreier Arzneimittel ist nun eindeutig geregelt
- Richtlinie: Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
- Richtlinien-Anlagen: Anlage I: Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V, Anlage II: Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung der Lebensqualität gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V
- Zuständig: Unterausschuss Arzneimittel