Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – Qb-R"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Servicedateien für das Berichtsjahr 2023 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 9. April 2024.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2023
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 17. Februar 2024 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 21. Dezember 2023. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung des Zeitstrahls – Anmeldung, Übermittlung und Veröffentlichung des Qualitätsberichts 2022
Beschluss vom 1. November 2023.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von Anhang 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen) für das Berichtsjahr 2022
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 16. Dezember 2023 in Kraft.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Addendum zu den Ergebnissen der externen stationären Qualitätssicherung für eine öffentliche Berichterstattung (Berichtsjahr 2022)
Beschluss vom 16. November 2023.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2022 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 16. November 2023.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von Anhang 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen) für das Berichtsjahr 2022
Beschluss vom 16. November 2023. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Eignung der Ergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung für eine öffentliche Berichterstattung – Berichtsjahr 2022
Beschluss vom 19. Oktober 2023.