Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Regadenoson (Myokardperfusionsaufnahmen)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Regadenoson
  • Handelsname: Rapiscan®
  • Therapeutisches Gebiet: Myokardperfusionsaufnahmen (Sonstiges)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Rapidscan Pharma Solutions EU Ltd.

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 15.04.2011
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 16.01.2012
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 06.02.2012
  • Beschlussfassung: 29.03.2012
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Unterliegt der Übergangsfrist nach § 10 AM-NutzenV.
Vom pharmazeutischen Unternehmer wurde kein Dossier oder ein unvollständiges Dossier eingereicht.

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 16.01.2012 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.02.2012 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 21.02.2012 statt.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Regadenoson

Beschlussdatum: 29.03.2012
Inkrafttreten: 30.03.2012
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 27.04.2012 B3

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 16.01.2012 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.02.2012 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 21.02.2012 statt.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Regadenoson

Beschlussdatum: 29.03.2012
Inkrafttreten: 30.03.2012
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 27.04.2012 B3

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