Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Retigabin

Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Retigabin (Erneute Nutzenbewertung: Epilepsie, fokale Anfälle) vom 15.01.2014

Steckbrief

  • Wirkstoff: Retigabin
  • Handelsname: Trobalt®
  • Therapeutisches Gebiet: Epilepsie (Krankheiten des Nervensystems)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 15.05.2011
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.02.2012
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 07.03.2012
  • Beschlussfassung: 03.05.2012
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

unterliegt der Übergangsfrist nach § 10 AM-NutzenV

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2011-05-15-D-008)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 15.02.2012 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.03.2012 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 20.03.2012 statt.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Retigabin

Beschlussdatum: 03.05.2012
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 01.06.2012 B6

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2011-05-15-D-008)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 15.02.2012 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.03.2012 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 20.03.2012 statt.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Retigabin

Beschlussdatum: 03.05.2012
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 01.06.2012 B6

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren