Qualitätssicherungsvereinbarung Protonentherapie beim Rektumkarzinom

Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Protonentherapie in Krankenhäusern bei der Indikation Rektumkarzinom

Die Vereinbarung regelt für die stationäre Durchführung der Protonentherapie beim Rektumkarzinom insbesondere die Leistungsvoraussetzungen und die Anforderungen an die Register-Dokumentation.

In Kraft getreten am:
31.01.2008
Fassung vom:
18.10.2007 BAnz. Nr. 16 (S. 295) vom 30.01.2008