Pressemitteilung | Zahnärztliche Behandlung

Festzuschussregelungen für Zahnersatz werden weiter entwickelt

Siegburg, 2. März 2006 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit der Fortschreibung der Festzuschuss-Richtlinien befasst. Es wurden von Seiten der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung entsprechende Untersuchungen und Studien vorgestellt. Auf dieser Grundlage soll der Unterausschuss „Festzuschuss-Richtlinien“ des G-BA seine Beratungen fortsetzen und in entsprechenden Empfehlungen eine zeitnahe Fortschreibung der Regelungen vorbereiten.

Zum Hintergrund:

Dem Gesetzesauftrag in § 56 Abs. 2 SGB V entsprechend haben Zahnärzte und Krankenkassen im G-BA unter beratender Beteiligung von Patientenvertretern die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Versicherten ab dem 1. Januar 2005 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen haben. Die Festzuschüsse haben die bis Ende 2004 bestehende Regelung zur prozentualen Erstattung von Zahnersatz durch die GKV ersetzt. Der Gesetzgeber hat weiterhin vorgesehen, dass der G-BA Inhalt und Umfang der zahnärztlichen Regelversorgungen und entsprechender Festzuschüsse laufend überprüft und gegebenenfalls anpasst.


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