Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Gemeinsamer Bundesausschuss fasst erste Beschlüsse zur Qualitätssicherung im Krankenhaus

Siegburg, den 9. Februar 2004 - Der Gemeinsame Bundesausschuss in der für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung hat heute in seiner konstituierenden Sitzung die Arbeitsstrukturen geschaffen, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags im Zusammenhang mit der Bewertung neuer Methoden und der Qualitätssicherung im Krankenhaus erforderlich sind.

So beschloss das Gremium die Einrichtung von drei Unterausschüssen:

  • Methodenbewertung – dieser Unterausschuss wurde bestätigt; er wahrt damit die Kontinuität des Arbeitsausschusses „Methodenbewertung“ des Ausschusses Krankenhaus nach § 137c, der bis zum Jahresende 2003 tätig war.
  • Externe stationäre Qualitätssicherung – dieser Unterausschuss nimmt sich der verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern sowie der grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einschließlich der Vergütungsabschläge bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Qualitätssicherung an. Hierzu bedient er sich der durch die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) entwickelten Instrumente.
  • Sonstige stationäre Qualitätssicherung – dieser Unterausschuss bereitet Beschlüsse zu den Kriterien für die Leistungserbringung, zur Definition von Mindestmengen, zu den Grundsätzen zur Einholung von Zweitmeinungen und zu strukturierten Qualitätsberichten vor.

„Alle Entscheidungen im Bereich der Qualitätssicherung im Krankenhaus bedürfen ab sofort eines Votums des Gemeinsamen Bundesausschusses – so sieht es das Gesetz vor“, erklärte Prof. Dr. Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses in dieser Besetzung. „Mit der Einsetzung von Unterausschüssen und der Festlegung des Sitzungsplans kommt der Gemeinsame Bundesausschuss unmittelbar nach seiner Konstituierung seinem gesetzlichen Auftrag nach, sich den Aufgaben im stationären Bereich anzunehmen und baut dabei auf den bewährten Strukturen der BQS auf“, so Prof. Polonius weiter.

Mit In-Kraft-Treten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ist der Gemeinsame Bundesausschuss die entscheidende sektorenübergreifende Einrichtung in der gemeinsamen Selbstverwaltung, die für den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen und den stationären Bereich die Anforderungen an die Qualitätssicherung festlegt.