Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Gemeinsamer Bundesausschuss erweitert Katalog der planbaren Leistungen um Knie-TEP und koronarchirurgische Eingriffe

Siegburg, 23. September 2004 – Am vergangenen Dienstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung beschlossen, dem sogenannten Mindestmengenkatalog die Leistungen  „Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP)“ und „Koronarchirurgische Eingriffe“ hinzuzufügen. Es  wurden jedoch noch keine Mindestmengen hierzu festgelegt. Dies soll erst dann erfolgen, wenn die zur Beschlussfassung erforderlichen wissenschaftlichen Daten vorliegen.

„Mit diesem Beschluss haben wir zunächst den Zusammenhang von Qualität und Menge bei Kniegelenk-Totalendoprothesen und Koronarchirurgischen Eingriffen festgestellt. Für den folgenden Schritt, die Beschlussfassung konkreter Zahlen, brauchen wir jedoch Daten, die sich auf die Versorgungssituation in Deutschland beziehen“, so Professor Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des G-BA in der für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung, im Anschluss an die Sitzung. „Der Gesetzgeber möchte mit dem Instrument der Mindestmengen die Qualität in der stationären Versorgung steigern. Die erforderlichen Beschlüsse kann der G-BA aber nur auf der Grundlage einer aussagefähigen, belastbaren Studien- und Datenlage fassen, und die liegt zur Zeit nicht vor“, so Polonius weiter.

Der G-BA hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, einen Katalog planbarer Leistungen nach den §§ 17 und 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Außerdem sollen für diese Leistungen Mindestmengen festgesetzt werden. Bei der Unterschreitung einer Mindestmenge dürfen die Leistungen von Krankenhäusern nicht mehr erbracht werden, unabhängig davon, ob ein Patient gesetzlich oder privat versichert ist.

Folgende weitere Anträge zu Mindestmengen aus dem Katalog der planbaren Leistungen werden zur Zeit im Gemeinsamen Bundesausschuss beraten:

  • Behandlung von VLBW-Neugeborenen in neonatalen Intensiveinheiten
  • Percutane transluminale Coronarangioplasie (PTCA)
  • Operationen bei Bauchaortenaneurysma