Pressemitteilung | Methodenbewertung

Gemeinsamer Bundesausschuss: PET zur Diagnostik des kleinzelligen Lungenkrebses vertragsärztliche GKV-Leistung

Berlin, 20. Juni 2008 Die Positronenemissionstomographie (PET) zur Diagnostik des kleinzelligen Lungenkarzinoms (Lungenkrebs) soll künftig gesetzlich versicherten Patienten als GKV-Leistung nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung stehen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Bei der PET handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren der Nuklearmedizin. Bereits im Januar 2007 hatte der G-BA die PET zur Diagnostik des nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms in den Katalog der vertragsärztlichen GKV-Leistungen aufgenommen. Wesentliche Bestandteile des aktuellen Beschlusses sind Vorgaben zur Qualitätssicherung, die bei der Durchführung der PET berücksichtigt werden müssen, um den größtmöglichen Patientennutzen bei der Anwendung dieser Methode zu gewährleisten. Dazu gehört neben der Qualifikation der behandelnden Ärzte und Vorgaben zur Zusammenarbeit verschiedener Ärztegruppen, die eine optimale Planung der erforderlichen Therapie gewährleisten sollen, auch die Gerätequalität.

Der gestrigen Entscheidung des G-BA für den vertragsärztlichen Versorgungsbereich waren positive Beschlüsse zum Einsatz der PET zur Diagnostik des nichtkleinzelligen (2005) beziehungsweise des kleinzelligen Lungenkarzinoms (2008) als Krankenhausleistungen zu Lasten der GKV einschließlich der Erarbeitung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (2007) durch den G-BA vorausgegangen.

Die Entscheidung wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (PET beim kleinzelligen Lungenkarzinom)