Pressemitteilung | Bedarfsplanung

Gemeinsamer Bundesausschuss verbessert Voraussetzung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Siegburg/Berlin, 18. Juni 2009 –  Mit einer Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie schafft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzung für eine gleichmäßige und flächendeckende Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychotherapeutischen Leistungen. Die am Donnerstag vom G-BA beschlossene Quotenregelung stellt sicher, dass künftig in jedem Planungsbereich ein bestimmter Anteil der Zulassungsmöglichkeiten denjenigen psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten (25 Prozent) sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (20 Prozent) vorbehalten werden, die ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen.

Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellt besondere Anforderungen an den Therapeuten. Deshalb müssen in ausreichender Zahl Spezialisten zur Verfügung stehen, um diese Versorgung zu gewährleisten. Durch die neue Regelung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, die tatsächliche Lage der Versorgung wirklichkeitsnah abzubilden und – hierauf aufbauend – die Quote gleichmäßig flächendeckend anzuheben.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinienänderung wird der G-BA die praktischen Auswirkungen der neuen Regelung zur Versorgungsermittlung  überprüfen. Sollten lokale Unterschiede  in der Anhebung der Versorgungsquote auftreten, kann diesen dann gegebenenfalls entgegengewirkt werden.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und eine Beschlusserläuterung werden in Kürze im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/4/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Bedarfsplanungs-Richtlinie: Quotenregelung zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen