Pressemitteilung | Methodenbewertung

Neuauflage des Mutterpasses – zahlreiche Änderungen und Aktualisierungen

Siegburg/Berlin, 24. September 2009 – Der neue, überarbeitete Mutterpass liegt vor und kann von Ärztinnen und Ärzten über die für sie zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) vor Ort kostenfrei bezogen werden. Das wichtige Dokument, das nach der Feststellung einer Schwangerschaft durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin der schwangeren Frau ausgehändigt wird, enthält zahlreiche Änderungen und Ergänzungen, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als Herausgeber am Donnerstag in Siegburg mit.

Dazu zählen insbesondere relevante Änderungen der Mutterschafts-Richtlinien, wie etwa die Beratung der Schwangeren zur Ernährung, zum HIV-Antikörpertest und zur Zahngesundheit sowie spezifische Inhalte der Ultraschalluntersuchung und des Testverfahrens zum Nachweis von Chlamydia Trachomatis- DNA (sexuell übertragbare Infektionserkrankung des Urogenitaltraktes). Eine Anpassung der Dokumentation und Überarbeitung der Auflage des Mutterpasses aus dem April 2006 war nach mehreren durch den G-BA beschlossenen Änderungen der Mutterschafts-Richtlinien erforderlich geworden.

Als Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien muss der Mutterpass aktualisiert werden, wenn die Richtlinien geändert werden. Der neue Mutterpass wurde an die aktuelle Beschlusslage angepasst. Auch künftig sollen Umstellungen und Neuerungen in den Mutterschafts-Richtlinien schneller als bisher im Mutterpass berücksichtigt werden, so dass das Dokument künftig im Halbjahres-Rhythmus aufgelegt und gedruckt wird. Soweit die alte Auflage zum Beispiel noch für weitere Schwangerschaften verwendet wird, sollten Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen und Entbindungspfleger Änderungen und Ergänzungen per Hand eintragen.

Eine Schwangere erhält den sogenannten Mutterpass von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin nach Feststellen der Schwangerschaft. In dem Dokument werden unter anderem Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien und Angaben zur Geburt und zu dem Neugeborenen selbst eingetragen.

Der Mutterpass dient den behandelnden Ärztinnen, Ärzten Hebammen und Entbindungspflegern dazu, den Verlauf der Schwangerschaft und mögliche Risiken zu dokumentieren. Die eingetragenen Daten liefern auch bei der Geburt oder bei medizinischen Notfällen wichtige Informationen. Die Schwangere sollte den Mutterpass deshalb ständig bei sich führen und nach der Geburt nach Möglichkeit aufbewahren, da die Daten auch für weitere Schwangerschaften von Bedeutung sein können.

Verlage, die den Mutterpass in ihren Publikationen abbilden wollen, können eine pdf-Version abrufen und mit Angabe der Quelle „Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“ verwenden:

Mutterpass

Die Erlaubnis zum Abdruck muss in jedem Einzelfall vorab beim G-BA erfragt und durch diesen ausdrücklich genehmigt werden. Die Abbildung des Mutterpasses für kommerzielle Zwecke wie Anzeigen und Werbung ist generell nicht gestattet.