Pressemitteilung | Sonstige

Gemeinsamer Bundesausschuss gewährleistet die Barrierefreiheit seiner Gremienberatungen

Berlin, 18. Februar 2010 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sorgt kontinuierlich mit verschiedenen Maßnahmen dafür, dass auch behinderte Menschen umfassend an seinen Gremienberatungen teilnehmen können. Dies ist das Ergebnis eines jährlichen Berichts zur sogenannten Barrierefreiheit, den die Geschäftsführung des G-BA erstmals am Donnerstag dem Plenum vorgelegt hat.

Demnach sollen alle in der Geschäftsstelle selbst erstellten Sitzungsunterlagen so gestaltet werden, dass die Inhalte auch für behinderte Menschen zugänglich sind und insbesondere von Lesehilfen für Sehbehinderte erschlossen werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden dazu regelmäßig in der Erstellung barrierefreier Dokumente geschult.

Darüber hinaus wird bei den Sitzungsteilnehmern standardmäßig der Bedarf an individueller Sitzungsassistenz, beispielsweise Schrift- oder Gebärdendolmetscher, sowie besonderen technischen Hilfsmitteln, etwa einer Konferenz-Mikrofonanlage, abgefragt und bei Bedarf bereitgestellt. Ziel ist es, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine barrierefreie Sitzung zu ermöglichen.

Ein weiterer besonders wichtiger Aspekt für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen ist auch die Zugänglichkeit des neuen G-BA-Gebäudes in Berlin, das die Geschäftsstelle im Januar 2010 bezogen hat. Barrierefreie Zugänge, Parkplätze, Aufzüge und WC-Anlagen zählen ebenso dazu, wie der für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer abgesenkte Empfangstresen sowie eine Induktionsanlage für Hörbehinderte in Konferenzsälen.

Das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt „Barrierefrei informieren und kommunizieren“ (BIK) hat die Internetseite des G-BA im Januar 2010 auf Zugänglichkeit getestet. Der G-BA erhielt insgesamt 93,25 von 100 möglichen Punkten (gut zugänglich). Das detaillierte Testergebnis ist auf der Homepage des BIK-Projektes veröffentlicht:

http://www.bitvtest.de/infothek/artikel/lesen/tdm-gba.html

Nach Vorliegen des Testergebnisses wurde umgehend eine Analyse und eine in fast allen Punkten erfolgreiche Behebung der festgestellten Mängel veranlasst.

Sensibilisiert durch die seit 2004 im G-BA mitwirkenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter hatte der G-BA im Mai 2008 eine Absichtserklärung zur Förderung von Barrierefreiheit abgegeben. Ziel ist es, in Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz die Barrierefreiheit seiner Gremientätigkeit für behinderte Menschen sicherzustellen und persönliche Assistenz je nach individuellem Bedarf zu ermöglichen.

Die Geschäftsstelle ist nun erstmals ihrer Verpflichtung nachgekommen, die Trägerorganisationen und die als maßgeblich anerkannten Patientenorganisationen in regelmäßigen Abständen über den Stand der Barrierefreiheit zu unterrichten. Neben den bereits erfolgten Maßnahmen soll die Umsetzung zur Barrierefreiheit kontinuierlich unter Beteiligung der Betroffenen optimiert werden.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Information über den Umsetzungsstand der Absichtserklärung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Förderung der Barrierefreiheit