Pressemitteilung | Qualitätssicherung

G-BA schafft Grundlage für sektorenübergreifende Sicherung und Förderung der Qualität in der medizinischen Versorgung

Berlin, 18. Februar 2010– Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit dem Beschluss wesentlicher Inhalte der „Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ die Voraussetzungen für die künftig sektorenübergreifende Qualitätssicherung geschaffen. Mit dem am Donnerstag getroffenen Beschluss werden die Strukturen und verfahrenstechnischen Grundlagen für eine sektorenübergreifende Betrachtung der medizinischen Behandlungsqualität geschaffen sowie die Möglichkeit eröffnet, erstmalig die Qualität der Leistungen zu vergleichen, die gleichermaßen im Krankenhaus und in der vertragsärztlichen Praxis erbracht werden (sektorgleiche Verfahren). Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Konsentierung der wesentlichen Entscheidungsgründe in der kommenden G-BA-Sitzung.

Zudem soll auch die Erfassung von Behandlungsergebnissen möglich sein, bei denen sowohl das Krankenhaus als auch die niedergelassene Ärztin oder der niedergelassene Arzt maßgeblichen Anteil haben (sektorenüberschreitende Verfahren) oder bei denen die Qualität einer im Krankenhaus erbrachten Leistung durch die Messung in einer vertragsärztlichen Praxis (oder umgekehrt) überprüft wird (sektorenüberschreitendes follow-up-Verfahren).

Die Richtlinie regelt die Grundlagen der Aufbauorganisation, die Datenflüsse, das Verfahren zur Auffindung qualitativ auffälliger Ergebnisse sowie sich daraus ergebende mögliche Vorgehensweisen, wie etwa Praxisbegehungen und Gespräche mit Verantwortlichen.

Auf der Grundlage der beschlossenen Richtlinie wird es möglich sein, die Behandlungsqualität über den stationären Aufenthalt von Patientinnen und Patienten hinaus zu erfassen – beispielsweise nach einer Darmkrebsoperation, an die sich eine ambulante Therapie anschließt. Dies ist angesichts der kürzer gewordenen Liegezeiten im Krankenhaus ein entscheidender Fortschritt in der Qualitätssicherung.


Seit dem 1. Juli 2008 hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag (§ 137 und § 137a SGB V), einrichtungsübergreifende, an der Ergebnisqualität ausgerichtete Maßnahmen zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu beschließen und zu deren Umsetzung eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen. Das nach einem öffentlichen europaweiten Ausschreibungsverfahren ausgewählte Institut AQUA GmbH (Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen) hat die Arbeit an seinem Methodenpapier bereits aufgenommen.                    


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Erstfassung