Pressemitteilung | Arzneimittel

Unparteiischer Vorsitzender warnt vor Aufweichung wissenschaftlicher Kriterien bei der Bewertung von Arzneimitteln: Dies schadet den Interessen der Patienten

Berlin, 24. September 2010 – Angesichts der von den Fraktionen der Regierungskoalition eingebrachten Änderungsanträge zum Regierungsentwurf eines Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) hat der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess, die Regierungspolitik erneut eindringlich davor gewarnt, das eigene Einsparziel durch die Aufweichung von evidenzbasierten Bewertungskriterien bei der Feststellung des Nutzens von Arzneimitteln zu gefährden:

„Der G-BA und mit ihm das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) haben sich entsprechend ihrer Verantwortung für die Durchführung der vorgesehenen frühen Nutzenbewertung neu zugelassener Arzneimittel auf die Übernahme dieser Aufgabe bereits vorbereitet; die jetzt angestrebte Regelung der Nutzenbewertung durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) führt daher weder zur Schnelligkeit noch zur Rechtsklarheit.“

„Eine Dreiteilung der Verantwortung zwischen Parlament, Verordnungsgeber und Selbstverwaltung trägt vielmehr den Keim permanenter Auseinandersetzungen in sich. Sie liegt auch nicht – wie von der Regierung behauptet – im Interesse der Patientinnen und Patienten, sondern sie gefährdet im Gegenteil deren berechtigten Anspruch, auch bei seltenen Erkrankungen eine hinsichtlich ihres Nutzens und ihrer Risiken gegenüber Vergleichsprodukten transparent bewertete Arzneimitteltherapie zu erhalten.“

Diese und weitere Bedenken sind Gegenstand der Stellungnahme des G-BA zum geplanten Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG), die auf folgender Seite im Internet abgerufen werden kann:

http://www.g-ba.de/informationen/service/publikationen/stellungnahmen/