Pressemitteilung | Qualitätssicherung

G-BA veröffentlicht Bericht zum Stand der Umsetzung des Qualitätsmanagements in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen

Berlin, 20. Oktober 2011 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag den Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum Stand der Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement-Maßnahmen in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen, die in der G-BA-Richtlinie vorgesehen sind, für das Jahr 2010 beraten und veröffentlicht. Demnach haben nach Selbstauskunft etwa 20 Prozent der KBV-Stichprobe das Ziel der Richtlinie nicht erreicht. Der G-BA dankte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen für die geleistete Arbeit und bittet diese, ihre Anstrengungen auf noch schwankende oder sich einem Qualitätsmanagement verweigernde Einrichtungen zu konzentrieren.

In der Qualitätsmanagement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung hat der G-BA die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt, das – so sieht es der Gesetzgeber vor – von allen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungserbringern in der vertragsärztlichen Versorgung durchzuführen ist.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) richten zur Bewertung der Einführung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements Qualitätsmanagement-Kommissionen ein, die die Ergebnisse der einzelnen Bewertungen standardisiert dokumentieren. Die KVen übermitteln diese Ergebnisse jedes Kalenderjahres an die KBV, die dem G-BA einen zusammenfassenden Bericht vorlegt.

Der Bericht einschließlich der Einschätzung des G-BA wird auf folgender Internetseite veröffentlicht:

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/18/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (Veröffentlichung des Berichts der KBV 2010)