Pressemitteilung | Veranlasste Leistungen

Neufassung der Heilmittel-Richtlinien beschlossen: Arzt und Patient arbeiten enger zusammen - Verordnungsdauer vom Behandlungserfolg abhängig

Siegburg, den 5. Dezember 2003 – Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am Montag die Neufassung der Heilmittel-Richtlinien beschlossen.

Mit der Überarbeitung wird erreicht, dass Patienten auch in Zeiten begrenzter Mittel bei jeder Erkrankung die erforderliche Versorgung erhalten.

Auch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) begrüßt die Anstrengungen des Bundesausschusses, der Mengenentwicklung im Heilmittelbereich wirksam zu begegnen.

Hintergrund

  1. Umsetzungsprobleme in der Praxis
  2. Dynamische Ausgabensteigerung im Heilmittelbereich

Die Überarbeitung der im Jahr 2001 in Kraft getretenen Neufassung der Heilmittel-Richtlinien war notwendig geworden, nachdem Probleme in der praktischen Anwendung der Richtlinien deutlich wurden, wie z.B. durch die Vielzahl verschiedener Einzeldiagnosen mit unterschiedlichen Mengenvorgaben.

Im Bereich der physikalischen Therapie gab es alleine für das Bewegungssystem 53 mögliche Diagnosen.

Zudem war die Verordnung von Heilmitteln fünffach unterteilt:

  • Erstverordnung
  • 1. Folgeverordnung
  • 2. Folgeverordnung
  • Langfristverordnung im Regelfall und
  • Langfristverordnung außerhalb des Regelfalls.

Durch die Kombination mit jeweils unterschiedlichen Verordnungsmengen kam es zu einer unübersichtlichen Vielzahl verschiedener Verordnungsregeln.

Vor allem aber die Steigerung der Ausgaben für Heilmittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 20 Prozent im Jahre 2002 im Vergleich zu 2000 machte eine Überprüfung der Heilmittel-Richtlinien erforderlich.

Auch das BMGS äußerte die Auffassung, dass an der Wirtschaftlichkeit der Heilmittelversorgung auf der Grundlage der neuen Richtlinien aus dem Jahre 2001 erhebliche Zweifel bestehen. Daher wurde der Bundesausschuss ausdrücklich aufgefordert, tätig zu werden, um den beträchtlichen Ausgaben-Steigerungen im Heilmittelbereich zu begegnen.

Die wichtigsten Änderungen

  • Die Heilmittelrichtlinien sind übersichtlicher und damit handhabbarer:

Einzelne Diagnosen sind zu Diagnosegruppen zusammengefasst worden, beispielsweise ist die Zahl der Skelettdiagnosen von 53 Diagnosen auf sieben Diagnosengruppen reduziert worden.

  • Die Verordnungsvorschriften wurden vereinfacht:

Erst- und Folgeverordnungen ergeben die Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls für einzelne Diagnosegruppen.

Bei Erkrankungen mit prognostisch kurzfristigem Verlauf werden einmal sechs Behandlungen verordnet, bei Erkrankungen mit prognostisch langfristigem Verlauf 20, 30 oder 50 Behandlungen.

Eine langfristige Verordnung außerhalb des Regelfalls bleibt weiterhin möglich. Diese ist aber besonders zu begründen.

  • Verbesserung der Qualitätssicherung:

Für alle Maßnahmen der Heilmitteltherapie ist vorgeschrieben, dass vor Folgeverordnungen eine störungsbildabhängige Erhebung des aktuellen Befundeserforderlich ist. Der Arzt soll sich vom Zustand des Patienten überzeugen, um mit diesem gemeinsam über den weiteren Verlauf der Behandlung zu entscheiden. Eine zwischenzeitliche Überprüfung des Behandlungserfolgs ist in Hinblick auf die medizinischen Befunde sehr wichtig, und zusätzlich soll auch die Motivation und Mitarbeit des Patienten beurteilt werden. Eine Spezifizierung der weiteren Heilmitteltherapie kann sich daraus ergeben.

Unsachliche Kritik

Die Vorarbeiten für die notwendigen Änderungen der Heilmittel-Richtlinien liefen bereits seit dem Frühjahr 2002 und sind in zahlreichen Sitzungen des zuständigen Arbeitsausschusses abgestimmt worden. Der Entwurf für die geänderte Fassung ist den anhörungsberechtigten Verbänden am 26. September 2003 zur Stellungnahme    übersandt worden. Obwohl dies dem üblichen Verfahren entspricht, wurde der Bundesausschuss im Vorfeld der Beschlussfassung Zielscheibe für unsachliche Kritik. Der Behinderten-Beauftragte der Bundesregierung warf dem Gremium völlig unberechtigt vor, in einer „Nacht -und Nebelaktion“ beschließen zu wollen (s. Pressemitteilung des Bundesausschusses 04 vom 12. November 2003). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Anhörungsfrist zur Änderung der Richtlinien – das Sozialgericht Köln lehnte dies ab (s. Pressemitteilung 05 vom 20. November 2003). Der Bundesverband der Physiotherapeuten hatte schließlich ohne jede sachliche Grundlage behauptet, das Ministerium wolle das „Eilverfahren“ des Bundesausschusses beanstanden.

„Alle Versuche verschiedener Interessenvertreter, die Arbeit des Bundesausschusses zur Änderung den Heilmittel-Richtlinien mit fadenscheinigen Argumenten zu behindern, konnten abgewehrt werden“, so Karl Jung, Vorsitzender des Bundesausschusses. „Die nun beschlossene Neufassung stellt die medizinisch notwendige Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln sicher. Allen Kritikern sei empfohlen, den Richtlinien-Text erst einmal genau zu lesen.“