Pressemitteilung | Bedarfsplanung

G-BA-Beschluss zur Zulassungssperre tritt in Kraft

Berlin, 18. September 2012 – Die jüngste vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie in Bezug auf die Aufnahme unbeplanter Arztgruppen und eine Übergangsregelung kann rückwirkend zum 6. September 2012 in Kraft treten. Die Voraussetzung für eine entsprechende Veröffentlichung dieses Beschlusses im Bundesanzeiger, die Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit, liegt mit dem heutigen Tag vor.

Beschluss und Nichtbeanstandung

Pressemitteilung vom 6. September 2012


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Bedarfsplanungs-Richtlinie: Aufnahme bisher unbeplanter Arztgruppen und Übergangsregelung