Pressemitteilung | Methodenbewertung

Mammographie-Screening: Einladungsschreiben und Merkblatt überarbeitet

Berlin, 15. Oktober 2015 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute in Berlin eine überarbeitete Fassung des Einladungsschreibens und des Merkblatts zum Mammographie-Screening beschlossen. Grundlage waren Entwürfe des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Zur Früherkennung von Brustkrebs werden gesetzlich krankenversicherte Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre schriftlich zu einer Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust) eingeladen und mittels eines Merkblatts über das Screening-Angebot informiert.

„Frauen sollen eine informierte, freiwillige Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme am Mammographie-Screening treffen können. Um das zu unterstützen, gehören bereits in das Einladungsschreiben und das beigefügte Merkblatt wissenschaftlich gut aufgearbeitete und verständlich dargestellte Informationen zum Nutzen und Schaden des Screenings, zum Umgang mit den personenbezogenen Daten, zu den organisatorischen Rahmenbedingungen etc. Die überarbeiteten Fassungen werden dem besser gerecht als bisher. In einem nächsten Schritt wird das heute beschlossene Merkblatt nach international geltenden Standards zu einer Entscheidungshilfe weiterentwickelt, die eine individuelle Wichtung der Informationen ermöglicht“, erläuterte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Mit Einladungsschreiben und Merkblatt werden die eingeladenen Frauen nun zudem ausdrücklich auf ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine mündliche ärztliche Aufklärung aufmerksam gemacht. Das Screening-Programm, das von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie realisiert wird, muss einer vermutlich ansteigenden Inanspruchnahme von ärztlichen Beratungsgesprächen gerecht werden. Da die hierfür notwendigen organisatorischen und strukturellen Anpassungen noch nicht abgeschlossen sind, hat der G-BA beschlossen, die Regelungen zum überarbeiteten Einladungsschreiben erst ab dem 1. Juli 2016 in Kraft treten zu lassen. Das überarbeitete Merkblatt tritt dagegen unmittelbar nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft und wird voraussichtlich Anfang 2016 zur Verfügung stehen.

Unabhängig vom späteren Inkrafttreten des Einladungsschreibens gelten selbstverständlich die Regelungen des Patientenrechtegesetzes, wonach Frauen auch schon jetzt ihr Recht auf eine mündliche Aufklärung durch einen Arzt oder eine Ärztin einfordern können. Die entsprechenden Informationen sind auch im Merkblatt enthalten.

Beschluss und Tragende Gründe werden in Kürze veröffentlicht.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Überarbeitung Merkblatt und Einladungsschreiben Mammographie-Screening (Umsetzung § 630e BGB)