Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Qualitätsmanagement in Praxen und Krankenhäusern: Neue Richtlinie vereinheitlicht die grundsätzlichen Anforderungen

Berlin, 17. Dezember 2015 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Erstfassung einer sektorenübergreifend geltenden Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) beschlossen. Die QM-RL regelt die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Praxen und Kliniken. Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich werden von der neuen QM-RL abgelöst.

„Die neue sektorenübergreifende Richtlinie führt die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nicht nur zusammen, sondern ergänzt auch wichtige Elemente, wie zum Beispiel OP-Checklisten“, so Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Außerdem haben wir Regelungen getroffen, mit denen die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement zukünftig systematisch evaluiert und veröffentlicht wird. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wird hierzu eine neue Methodik erarbeiten.“

Inwieweit die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in den Praxen und Krankenhäusern umgesetzt und weiterentwickelt werden, wird auf der Grundlage der sektorbezogenen Richtlinien bereits regelmäßig überprüft. Die neue QM-RL sieht Änderungen für die Erhebung und Darlegung des Umsetzungsstandes vor: Der G-BA wird das IQTIG beauftragen, entsprechende methodische Hinweise und Empfehlungen zu entwickeln. Solange diese Hinweise und Empfehlungen noch nicht vorliegen, greift für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich weitestgehend das bisherige Berichtssystem.

Die detaillierten Informationen sind dem Beschlusstext sowie den Tragenden Gründen zu entnehmen, die in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht werden.

Der heutige Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund – Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Organisationsentwicklung. Unter diesem Begriff werden alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, die der Verbesserung von Abläufen und damit auch der Ergebnisse von Einrichtungen dienen. Durch das regelmäßige Überprüfen und Hinterfragen des Erreichten soll sichergestellt werden, dass das Qualitätsniveau gehalten und dort, wo es erforderlich ist, weiter ausgebaut wird.

Die an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der G-BA ist beauftragt, hierzu die grundsätzlichen Anforderungen festzulegen. Seit 2005 gibt es die QM-Richtlinien für Krankenhäuser (KQM-RL) und Vertragsärzte (ÄQM-RL) und seit 2006 für Vertragszahnärzte (ZÄQM-RL).


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung