Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Datenerhebung zur Behandlungsqualität in Krankenhäusern: Änderungen für das Erfassungsjahr 2017 beschlossen

Berlin, 21. Juli 2016 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Daten festgelegt, die im Rahmen der Qualitätssicherung im Erfassungsjahr 2017 von den Krankenhäusern zu erheben sind. Die Dokumentationsvorgaben in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) werden jährlich auf Weiterentwicklungs- und Verbesserungsbedarfe überprüft.    

Die geänderten Spezifikationsvorgaben für die Dokumentationssoftware werden im 3. Quartal 2016 auf den Internetseiten des IQTIG (www.iqtig.org) veröffentlicht.

Hintergrund – Externe stationäre Qualitätssicherung

Gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bestimmt der G-BA grundsätzlich einheitlich für alle Patientinnen und Patienten durch Richtlinien verpflichtende Maßnahmen der Qualitätssicherung für zugelassene Krankenhäuser. Auf dieser Rechtsgrundlage hat der G-BA die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (QSKH-RL) beschlossen.

Das Hauptziel der externen stationären Qualitätssicherung ist es, die medizinische und pflegerische Leistung der Krankenhäuser in Deutschland qualitativ zu verbessern und vergleichbar zu machen. Dem Verfahren liegt folgendes methodisches Prinzip zugrunde: Die Behandlung aller Patientinnen und Patienten eines Krankenhauses wird in ausgewählten Bereichen, zum Beispiel gynäkologische Operationen, anhand zuvor festgelegter Qualitätsmerkmale (Qualitätsindikatoren) dokumentiert. Diese Daten werden zentral an das unabhängige Institut nach § 137a SGB V, das IQTIG, sowie die jeweiligen Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung übermittelt und dort ausgewertet. Die Vertrauenswürdigkeit der Daten wird mit Hilfe eines Validierungsverfahrens überprüft.

Die Ergebnisse der Auswertung werden den Krankenhäusern zurückgespiegelt. So hat jedes Krankenhaus die Möglichkeit, den eigenen Leistungsstand in Relation zu anderen einzuschätzen und konkrete Ansätze für die Qualitätsverbesserung zu entwickeln. Zudem gibt es in jedem Bundesland Fachgruppen, die die Ergebnisse ebenfalls analysieren und bei auffälligen Daten Gespräche mit den Krankenhäusern führen (Strukturierter Dialog). Wird ein Defizit festgestellt, werden qualitätsverbessernde Maßnahmen eingeleitet.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2017