Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Höhere Mindestmengen sollen Behandlungsergebnisse im Krankenhaus verbessern

Siegburg, 21. September 2005 – Die seit dem 1. Januar 2004 geltenden Mindestmengen für bestimmte Krankenhaus-Behandlungen werden zum 1. Januar 2006 angehoben. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern beschlossen.

Die erforderliche Anzahl der von einem Krankenhaus jährlich durchzuführenden Eingriffe wurde wie folgt festgelegt:

  • Lebertransplantation (inkl. Teilleber-Lebendspende); jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 20 (bisher 10)
  • Nierentransplantation (inkl. Lebendspende); jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 25 (bisher 20)
  • Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus; jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 10 (bisher pro Krankenhaus/pro Arzt:  5/5 )
  • Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas;jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 10 (bisher pro Krankenhaus/pro Arzt:  5/5)
  • Stammzelltransplantation; jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 25 (bisher 10)

Zusätzlich erfolgten einige Änderungen an den Einschlusskriterien, die festlegen, welche einzelnen Leistungen zu den oben genannten Eingriffen zählen.

Krankenhäuser, die die Werte nicht erreichen, dürfen die entsprechenden Operationen zukünftig nicht mehr anbieten. Die Erhöhung dieser Mindestmengen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse eines Expertenhearings. Begleitend zur Anhebung dieser Mindestmengen sowie zur am 16. August 2005 beschlossenen Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr pro Krankenhaus für die Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP) ist ein Ende des Jahres beginnendes Forschungsvorhaben ausgeschrieben worden.

Hintergrund:

Der gesetzliche Auftrag an den G-BA lautet, einen Katalog planbarer Leistungen zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Für diese Leistungen sollen Mindestmengen festgelegt werden. Die aktuelle Mindestmengenvereinbarung ist auf unserer Internetseite veröffentlicht.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Mindestmengenvereinbarung (Anlage 1)