Pressemitteilung | Sonstige

Ende der dritten Amtsperiode des G-BA: Vorsitzender würdigt die Verdienste der ausscheidenden Unparteiischen

Berlin, 21. Juni 2018 – Anlässlich der letzten Plenumssitzung in der dritten Amtsperiode des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dankte der unparteiische Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, am Donnerstag in Berlin den ausscheidenden unparteiischen Mitgliedern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern und würdigte deren Verdienste:

„Mit Ende dieser Amtsperiode scheiden die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder Dr. Harald Deisler und Dr. Regina Klakow-Franck zum 30. Juni 2018 aus. Auch im Namen der Trägerverbände und der Patientenvertretung danke ich ihnen sehr herzlich für die hervorragende Arbeit, die sie in ihrer Amtszeit geleistet haben. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass das Leistungsgeschehen in den Bereichen Methodenbewertung, psychotherapeutische und zahnärztliche Versorgung sowie Qualitätssicherung, ambulante spezialfachärztliche Versorgung und Disease-Management-Programme entscheidend weiterentwickelt werden konnte. Als Prozessverantwortliche und Vorsitzende der entsprechenden Unterausschüsse haben Dr. Deisler und Dr. Klakow-Franck die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer Amtszeit verbessert und ausgebaut. Meilensteine wurden erreicht bei der Umsetzung erweiterter und komplexerer Verfahren der Methodenbewertung, der Strukturreform der Psychotherapie und der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung ebenso wie bei der sektoralen und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, der Ausgestaltung des neuen Versorgungsbereichs ASV, der Aktualisierung bestehender und der Auswahl weiterer strukturierter Behandlungsprogramme für chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten.

Weiterhin gilt unser Dank den zum Ende der Amtsperiode ebenfalls ausscheidenden ehrenamtlichen stellvertretenden unparteiischen Mitgliedern, Prof. Dr. Dr. Rainer Pitschas, Prof. Dr. Norbert Schmacke, Dr. Margita Bert und Dr. Johannes Vöcking, die ebenfalls mit hervorragendem Sachverstand und Engagement zu der eindrucksvollen Bilanz der dritten Amtsperiode beigetragen haben, die wir heute vorweisen können.

In 134 Sitzungen des Plenums, die in 680 Sitzungen der Unterausschüsse vorbereitet wurden, konnte der G-BA in den vergangenen sechs Jahren 1690 Beschlüsse fassen. Und der diesjährige Bericht des G-BA gegenüber dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zeigt erneut, dass lediglich bei einem Prozent der Beratungsgegenstände die gesetzliche Frist nicht gehalten werden konnte – vor dem Hintergrund der Dauerdiskussion um angeblich zu langwierige Beratungszeiten im G-BA ein bemerkenswertes Ergebnis. All dies konnte nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung der Beteiligten und insbesondere der Unparteiischen gelingen und ist ein Beleg dafür, dass die gemeinsame Selbstverwaltung ihre stetig wachsenden Aufgaben zuverlässig erfüllt.“

Hintergrund: Amtsperioden des G-BA

Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre, die derzeit laufende dritte Amtsperiode endet am 30. Juni 2018. Die unparteiischen Mitglieder tragen die Prozessverantwortung für die Sachgebiete und Aufgaben, die in den Unterausschüssen bearbeitet werden.

In der dritten Amtsperiode waren die Ämter und Aufgaben wie folgt zugeordnet:

Unparteiisches Mitglied
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender

  • Arzneimittel
  • Bedarfsplanung
  • Veranlasste Leistungen

1. Stellvertreter
Prof. Dr. Dr. Rainer Pitschas

  • Zahnärztliche Behandlung

2. Stellvertreter
Prof. Dr. Norbert Schmacke

  • Qualitätssicherung

Unparteiisches Mitglied
Dr. Harald Deisler

  • Methodenbewertung
  • Psychotherapie
  • Zahnärztliche Behandlung

1. Stellvertreter
Dr. Johannes Vöcking

  • Arzneimittel

2. Stellvertreter
Klaus Kirschner

  • DMP
  • Psychotherapie

Unparteiisches Mitglied
Dr. Regina Klakow-Franck

  • Qualitätssicherung
  • DMP
  • ASV

1. Stellvertreter
Dr. Udo Degener-Hencke

  • ASV
  • Veranlasste Leistungen

2. Stellvertreterin
Dr. Margita Bert
 

  • Methodenbewertung
  • Bedarfsplanung

Besetzung der Positionen der Unparteiischen

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 91 SGB V) werden die Positionen der Unparteiischen auf Basis einvernehmlicher Vorschläge der Trägerorganisationen des G-BA besetzt. Für eine Berufung der Unparteiischen schlagen die Trägerorganisationen des G-BA dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spätestens 12 Monate vor Ablauf der Amtszeit geeignete Kandidaten vor. Das BMG übermittelt die Vorschläge an den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Bei Bedenken kann der Ausschuss einer Berufung mit einer Zweidrittel-Mehrheit widersprechen, sofern er die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit der vorgeschlagenen Personen als nicht gewährleistet ansieht. Die Trägerorganisationen des G-BA müssen dann innerhalb einer Frist von sechs Wochen einen neuen gemeinsamen Kandidatenvorschlag einreichen. Im Falle eines erneuten Widerspruchs des Ausschusses entscheidet das BMG über die Neuberufung.