Pressemitteilung | Veranlasste Leistungen

G-BA bestätigt: Kein Beleg für einen Nutzen der krankengymnastischen Reittherapie

Düsseldorf, 20. Juni 2006 – Die krankengymnastische Reittherapie (Hippotherapie) kann nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Düsseldorf.

„Es gibt keine zuverlässigen Aussagen, die den zusätzlichen Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Hippotherapie im Vergleich zu bereits angewandten Heilmitteln belegen. Gesetzlich versicherten Patienten stehen die anerkannten Methoden der Physiotherapie zur Verfügung, so dass hier keine Versorgungslücke vorliegt“, sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

Die Hippotherapie wird als krankengymnastische Behandlung mit und auf dem Pferd definiert. Davon abzugrenzen ist das therapeutische Reiten, das der G-BA nicht überprüft hat.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Heilmittel-Richtlinien (Hippotherapie)