Bewertung und Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante und/oder stationäre Versorgung

Die gesetzlichen Rahmenvorgaben zur Durchführung eines Bewertungsverfahren – von Antragstellung über Stellungnahmeverfahren und wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen bis zur Beschlussfassung – sind in die Verfahrensordnung des G-BA übernommen und konkretisiert dargelegt. Die Verfahrensordnung bildet damit die Gewähr für einen standardisierten und transparent dokumentierten Beratungsverlauf.

Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

Stationär erbringbare Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes hoher Risikoklasse beruhen, müssen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vom G-BA bewertet werden.

Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

In manchen Fällen reicht die Studienlage nicht aus, um den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit einer Methode abschließend bewerten zu können. Mit der Erprobung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode können weitere Erkenntnisse zum medizinischen Nutzen gewonnen werden.