Methoden im Bereich der Familienplanung – beispielsweise Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung – werden entsprechend den allgemeinen Vorgaben zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden geprüft (1. und 2. Kap. VerfO). Die besonderen Anforderungen zur Prüfung von Leistungen der Früherkennung finden hier keine Anwendung.
In den Richtlinien zur Familienplanung bestimmt der G-BA das Nähere zu Art und Umfang der in den Leistungskatalog aufgenommenen diagnostischen und therapeutischen Methoden.
Die noch nicht abschließend beratenen Themen finden Sie hier.