Ambulante Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Allgemeine vertragsärztliche Versorgung

Die Ergebnisse der Methodenbewertung für die vertragsärztliche Versorgung nach § 135 Abs. 1 SGB V sind in den Anlagen der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) aufgeführt.


Früherkennung von Krankheiten

Der G-BA legt in seinen Richtlinien die Voraussetzungen, die Art und den Umfang des Leistungsanspruchs von Versicherten auf ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen fest.


Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch

In seiner Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-RL) legt der G-BA die von Ärztinnen und Ärzten auszuführenden Maßnahmen in diesem Bereich fest. Die Richtlinie nennt die hierbei notwendigen Beratungsaspekte und Kontrolluntersuchungen und regelt Fragen der Kostenübernahme.


Kryokonservierung

Mit Hilfe der sogenannten Kryokonservierung von Keimzellen (Ei- und Samenzellen) oder Keimzellgewebe (Eierstock- und Hodengewebe) kann die Möglichkeit erhalten werden, trotz einer keimzellschädigenden Therapie noch Kinder bekommen zu können.


Künstliche Befruchtung

Verheiratete Paare haben – innerhalb festgelegter Altersgrenzen – Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung unter Kostenbeteiligung der Krankenkassen, wenn hinreichende Aussicht auf einen Erfolg besteht.


Psychotherapie und psychiatrische Versorgung

Gesetzlich Versicherte haben bei einer psychischen Erkrankung – beispielsweise Depression, Angst- und Zwangsstörung oder Schizophrenie – Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren und Methoden zum ambulanten Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden können, legt der G-BA in der Psychotherapie-Richtlinie fest.