Strukturqualitätsvorgaben

Der G-BA legt für bestimmte Behandlungen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität fest: Zum Beispiel bei außergewöhnlich schwierigen und gefährlichen Operationen, die besonders qualifiziertes Personal und eine bestimmte Ausstattung mit technischen Geräten erfordern.

Ziel der Mindestanforderungen an Kliniken und/oder Praxen ist es, optimale strukturelle Voraussetzungen für die medizinische Versorgung zu schaffen. Nur Einrichtungen, die entsprechend ausgestattet sind und vorgehen, dürfen die betreffenden Leistungen auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen.

Bislang hat der G-BA Strukturqualitätsvorgaben für folgende Bereiche geregelt:

  • Behandlung des Bauchaortenaneurysmas
  • Kinderherzchirurgie
  • minimalinvasive Herzklappeninterventionen
  • Positronenemissionstomographie zur Behandlung des nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms
  • Protonentherapie beim Rektumkarzinom
  • Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur
  • Versorgung von Früh- und Reifgeborenen
  • Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten
  • bronchoskopische Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem
  • LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom
  • Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP)
  • Liposuktion bei Lipödem im Stadium III