Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Organisationsentwicklung. Unter diesem Begriff werden alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, die dazu beitragen, die Abläufe und damit auch die Ergebnisse von Einrichtungen zu verbessern. Durch das regelmäßige Überprüfen und Hinterfragen des Erreichten soll sichergestellt werden, dass das Qualitätsniveau gehalten und dort, wo es erforderlich ist, weiter ausgebaut wird.

Die an der vertragsärztlichen, -zahnärztlichen und -psychotherapeutischen oder stationären Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind gesetzlich verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der G-BA ist beauftragt, hierzu die grundsätzlichen Anforderungen festzulegen.

Mit sektorenübergreifende Vorgaben zum Qualitätsmanagement löste der G-BA im Jahr 2016 seine sektorspezifisch festgelegten Anforderungen ab. Seitdem gelten für Krankenhäuser, vertragsärztliche, -zahnärztliche und -psychotherapeutische Praxen sowie medizinische Versorgungszentren weitgehend die gleichen Regeln bei der Etablierung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Beispielsweise müssen sich Krankenhäuser und Praxen Qualitätsziele setzen und sie regelmäßig kontrollieren. Zudem müssen sie Verantwortlichkeiten klar festlegen und ein Risiko- und Fehlermanagement durchführen. Die Einrichtungen können bei der Einführung und Umsetzung ihres Qualitätsmanagement-Systems eine eigene Ausgestaltung vornehmen oder auf vorhandene Qualitätsmanagement-Verfahren bzw. modelle zurückgreifen.

Jahresberichte zum Qualitätsmanagement – ambulanter Bereich

Ob die Vorgaben zum Qualitätsmanagement umgesetzt wurden, wird im ambulanten Bereich über die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen überprüft. Sie ziehen dazu zweijährlich eine Stichprobe zufällig ausgewählter Praxen. Die Ergebnisse fassen sie in einem Jahresbericht zusammen.

Die Jahresberichte der Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung werden bei der Qualitätsmanagement-Richtlinie unter "Weitere Informationen" veröffentlicht.

Die Berichte vor dem Erscheinungsjahr 2016 finden Sie jeweils bei den außer Kraft getretenen Richtlinien unter "Weitere Informationen":

Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung

Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung

Jahresberichte zum Qualitätsmanagement – stationärer Bereich

Bei den Krankenhäusern wird die Umsetzung ebenfalls überprüft. So müssen Krankenhäuser jährlich in ihren strukturierten Qualitätsberichten Auskunft darüber geben, ob sie die Vorgaben zum Qualitätsmanagement umgesetzt haben.