Qualitätssicherung

Patientinnen und Patienten sollen in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen qualitativ hochwertig und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt werden. Mit diesem Ziel hat der Gesetzgeber den G-BA mit zahlreichen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung betraut.

Bei seinen Aufgaben zur Qualitätssicherung wird der G-BA von dem fachlich unabhängigen Institut nach § 137a SGB V, dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), unterstützt.

Einen Überblick über den aktuellen Stand der Qualitätssicherung gibt der G-BA in einem am 20. Juli 2023 veröffentlichten Bericht. In zehn Kapiteln werden QS-Richtlinien und ihre Wirkung für die Patientenversorgung beschrieben, der aktuelle Umsetzungsstand umrissen und ein Ausblick auf die Weiterentwicklung gegeben.


Vorgaben zur Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung in Arztpraxen und Krankenhäusern entwickelt der G-BA verschiedene Vorgaben, unter anderem zu Strukturqualität, Mindestmengen, Qualitätsmanagement und Fortbildungspflichten im Krankenhaus.


Datenerhebung zur Qualitätssicherung

Der G-BA entwickelt Verfahren, mit denen man die Qualität der medizinischen Versorgung messen, darstellen und vergleichen kann.


Weitere Bereiche der Qualitätssicherung

Neben den Vorgaben und der Datenerhebung zur Qualitätssicherung regelt der G-BA weitere Bereiche, wie zum Beispiel Qualitätskontrollen oder Heilkundeübertragung.


Versorgungsangebot bei Long-COVID und Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag erhalten, bis spätestens 31. Dezember 2023 in einer neuen Richtlinie Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte zu beschließen, bei denen der Verdacht auf Long-COVID besteht.