Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Gemeinsamer Bundesausschuss schafft Voraussetzungen zur Weitergabe der maschinenlesbaren Daten der Krankenhaus-Qualitätsberichte

Berlin, 20. Juni 2008 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Bedingungen festgelegt, unter denen die maschinenlesbaren Daten (XML-Daten) der Qualitätsberichte der Krankenhäuser an Dritte weitergegeben werden können. Einen entsprechenden Beschluss zu den sogenannten Allgemeinen Nutzungsbedingungen fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin.

Damit wird unter anderem festgelegt, dass der G-BA auf schriftliche Anfrage die XML-Daten der Krankenhaus-Qualitätsberichte unentgeltlich auf einem Datenträger versendet, sofern den Allgemeinen Nutzungsbedingungen zugestimmt wurden. Das Formular für die Bereitstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser (gemäß § 137 Abs. 3 Nr. 4 SGB V neue Fassung) im XML-Format wird in Kürze im Internet veröffentlicht.

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sind bereits seit November 2007 im nicht-maschinenlesbaren PDF-Format allgemein zugänglich. Gravierende rechtliche Vorbehalte hatten zunächst dazu geführt, dass die XML-Daten bisher nicht an Dritte weitergegeben werden konnten. Sämtliche Vorbehalte konnten nun mit dem jetzt getroffenen Beschluss zu den Nutzungsbedingungen ausgeräumt werden.

Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Diese sollen der Information von Versicherten, Patienten und einweisenden Ärzten dienen. Krankenkassen können die erhobenen Daten auswerten und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, ihre Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung.

Der G-BA gibt die Struktur der Qualitätsberichte vor und legt darüber hinaus fest, welche Inhalte von den Krankenhäusern zu veröffentlichen sind. So wurde im Jahr 2007 beschlossen, dass die Berichte auch Informationen darüber enthalten müssen, in welcher Qualität bestimmte Behandlungen in den einzelnen Krankenhäusern durchgeführt wurden.