Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Mit Vertragsunterzeichnung startet die sektorenübergreifende Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung in Deutschland

Siegburg, 28. August 2009 – Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland kann ab sofort beginnen. Einen entsprechenden Vertrag über die Entwicklung von Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität in Deutschland unterzeichneten am Freitag in Siegburg Vertreter des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des Göttinger AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH.

„Nach dem zweijährigen Vergabeverfahren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten im Anschluss ist die heutige Vertragsunterzeichnung ein Meilenstein auf dem Weg zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Im Interesse eines möglichst reibungslosen Starts und Übergangs appelliere ich an alle Beteiligten, dem Institut AQUA die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, die es für eine erfolgreiche Umsetzung seines Auftrags braucht“, sagte der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

„AQUA wird jetzt verlorene Zeit wieder gutmachen und arbeitet mit Hochdruck an der Entwicklung eines entsprechenden Methodenpapiers, das dann mit den zu beteiligenden Organisationen des Gesundheitswesens diskutiert und öffentlich zugänglich gemacht werden soll“, sagte Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des Instituts. „Wir wollen eine schlanke Qualitätssicherung, die Ärzte und Einrichtungen im Gesundheitswesen motiviert und unterstützt, kontinuierlich an Verbesserungen zu arbeiten, und die für Patientinnen und Patienten mehr Transparenz und Vertrauen schafft."

Ein Teil des Auftrags umfasst die Umsetzung der externen stationären Qualitätssicherung, die AQUA zum 1. Januar 2010 von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) übernehmen wird.

Die jüngste Gesundheitsreform (GKV-WSG) hatte mit § 137a SGB V (Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität) den G-BA beauftragt, im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen, um Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln.

Die Auswertung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens durch eine unabhängige Vergabegruppe des G-BA, die mit Vertretern der Selbstverwaltung, von Patientenorganisationen und mit Fachexperten besetzt war, hatte ergeben, dass das Angebot von AQUA die geforderten Kriterien hinsichtlich Qualität, Zukunftsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit am besten erfüllt. Daraufhin entschied der G-BA im Februar 2009, den Zuschlag nach Ablauf der gesetzlichen Informationsfrist an das AQUA-Institut zu erteilen.

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