Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Gemeinsamer Bundesausschuss präzisiert Nutzungsbedingungen für maschinenlesbare Qualitätsberichtsdaten der Krankenhäuser

Siegburg/Berlin, 17. September 2009 – Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die maschinenlesbaren Daten der Qualitätsberichte der Krankenhäuser im XML- und CSV-Format werden in Hinblick auf deren sachgerechte und unverfälschte Nutzung präzisiert. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin.

Beispielsweise wird in den Nutzungsbedingungen nun klargestellt, dass die Nutzerinnen und Nutzer der Daten die Verantwortung dafür tragen, dass das zur Weitergabe an Dritte entwickelte Produkt keine veränderten beziehungsweise manipulierten „Rohdaten“ enthält. Eine weitere Änderung beinhaltet, dass Privatnutzerinnen und -nutzer ihre Kontaktdaten im Sinne des Datenschutzes nicht mehr im Internet offenlegen müssen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass der G-BA etwaige Verstöße zwar verfolgen kann, hierzu aber nicht verpflichtet ist. Vielmehr zielen die Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen darauf ab, dass die unmittelbar in ihren Interessen betroffenen Krankenhäuser gegen Verletzungen ihrer Rechte direkt selbst vorgehen können.

Der G-BA hatte im Jahr 2008 beschlossen, auch die maschinenlesbaren Daten der Qualitätsberichte der Krankenhäuser der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und hatte entsprechende Nutzungsbedingungen festgelegt. Grundsätzlich tragen diese dem besonderen Gefährdungspotential, das mit einem maschinenlesbaren Format im Verhältnis zu einem unveränderbaren PDF-Dokument einhergeht, Rechnung. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen sichern, dass die Daten nicht entgegen ihrem eigentlichen Erhebungszweck genutzt werden und die Rechte der Krankenhäuser in größtmöglichem Umfang gewahrt bleiben. Sie dienen darüber hinaus dem Schutz der Patientinnen und Patienten, die bei einer Verwendung der Qualitätsberichte des G-BA von einer verlässlich geprüften Information ausgehen.

Die Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen tritt am 30. September 2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann der G-BA die Qualitätsberichte der Krankenhäuser über das Berichtsjahr 2008 im maschinenlesbaren Format der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Der Beschlusstext und eine Beschlusserläuterung zur Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/39/