Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Gemeinsamer Bundesausschuss legt Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen fest

Siegburg/Berlin, 18. Dezember 2009 – Mit Beschluss der entsprechenden Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag die Kriterien festgelegt, die künftig bei der Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen des Knie- und Schultergelenks in der vertragsärztlichen Versorgung zugrunde zu legen sind. Mit jährlich mehr als einer halben Million Arthroskopien handelt es sich um die häufigste orthopädisch/unfallchirurgische Operation, die bei etwa der Hälfte der Patientinnen und Patienten ambulant erfolgt.

Die Arthroskopie ist eine Methode, mit der man das Gelenkinnere sehen (Gelenkspiegelung) und auch defektes Knorpelgewebe behandeln kann. Sie wird bei Verletzungen oder degenerativen Veränderungen in Gelenken angewandt. Der weitaus größte Teil arthroskopischer diagnostischer und therapeutischer Eingriffe erfolgen am Kniegelenk, in 10 bis 15 Prozent an der Schulter und in wenigen Fällen an anderen Gelenken (u.a. Sprunggelenk, Hüftgelenk).

Mögliche Defizite – beispielsweise bei der Indikationsstellung, der Leistungsdokumentation und bei der Nachbehandlung – sollen reduziert werden, was in einem ersten Schritt durch die G-BA-Richtlinie auf der Grundlage einheitlicher Beurteilungskriterien bei Stichprobenprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen erreicht werden soll.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und die Tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Internetseite veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/16/

Die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen die Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen einschließlich der belegärztlichen Leistungen im Einzelfall durch Stichproben (§ 136 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, in Richtlinien Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der vertragsärztlichen Versorgung sowie Auswahl, Umfang und Verfahren der Stichprobenprüfungen festzulegen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (Erstfassung)