Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Neufassung der Datensatzbeschreibung

Berlin, 20. Januar 2011 - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin eine Neufassung der Datensatzbeschreibung für den Qualitätsbericht der Krankenhäuser verabschiedet.

Im Dezember 2010 waren bereits Änderungen der Regelungen zum Qualitätsbericht beschlossen worden, die für die Berichte über das Jahr 2010 (nächster Abgabetermin: 15. Juli 2011) maßgeblich sind. Es handelte sich dabei um formale und inhaltliche Aktualisierungen und Anpassungen, die auf bisherige Erfahrungen mit der Erstellung, Übermittlung und Nutzung der Berichte zurückgehen.

Die darauf aufbauende Überarbeitung der Datensatzbeschreibung für die maschinenverwertbare XML-Version der Qualitätsberichte stand bisher noch aus und wurde mit dem heutigen Beschluss umgesetzt. Neben dieser Neufassung des Anhangs 1 zu Anlage 1 der Regelungen wurden auch die aktualisierten Servicedateien für die Berichtersteller für die Veröffentlichung freigegeben.

Alle Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte dienen der Information von Patientinnen und Patienten sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für Versicherte Empfehlungen aussprechen. Krankenhäusern eröffnen die Berichte die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen von Patientinnen und Patienten zu werben.

Der Beschluss des G-BA tritt nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Beschlusstexte sowie Beschlusserläuterungen werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/18/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser / Anlage 1 (Anpassung der Datensatzbeschreibung)