Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Unparteiisches Mitglied Dr. Siebig begrüßt Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Krankenhaushygiene

Berlin, 03. März 2011 – Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), hat die Zielsetzungen des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene ausdrücklich begrüßt. Siebig, der zugleich dem G-BA-Unterausschuss Qualitätssicherung vorsitzt, sieht in dem vorliegenden Entwurf eine gute Grundlage, um die Hygiene in der Versorgung zu verbessern.

„Positiv hervorzuheben ist die Regelung, die dem G-BA die Festlegung der Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene ermöglicht, da sie den Beratungen im G-BA zur Wahl des geeignet erscheinenden Qualitätssicherungsinstruments nicht vorgreift. Daneben ist die Empfehlung zur Bestimmung von Indikatoren insbesondere für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung bereits aufgegriffen worden“, sagte Siebig.

So habe der G-BA im Juni 2010 die Institution nach § 137a SGB V mit dem Qualitätssicherungsthema „nosokomiale Infektionen“ beauftragt. „An der Konkretisierung dieses Auftrages wird derzeit gearbeitet. Allerdings bedürfen die hierfür im Gesetzentwurf festgelegten Fristen einer Synchronisierung mit den Verfahrensschritten im G-BA.“

Siebig forderte weiter, den Fokus der Maßnahmen nicht allein auf den stationären Sektor zu beschränken. „Wir verfolgen bei den Beratungsaspekten im G-BA grundsätzlich einen sektorenübergreifenden Ansatz. Sogenannte behandlungsassoziierte Infektionen sind nicht auf den stationären Sektor begrenzt. Aus diesem Grund sollten die vom G-BA zu bestimmenden Qualitätsindikatoren natürlich nicht nur für Krankenhäuser entwickelt werden, sondern auch auf den ambulanten Bereich übertragbar sein.“

Darüber hinaus schlägt Siebig eine Ergänzung der ICD-Codes (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) vor, um konkrete Infektionsquellen im Krankenhaus zu entdecken und schnell zu beseitigen. Dazu sollten künftig die hauptsächlichen Infektionserreger nach der Infektionsquelle getrennt erfasst werden.

Für Siebig liegen die Vorteile dieses System auf der Hand: „Zum einen erhalten die Krankenhäuser zeitnah Informationen über ihren Infektionsstatus und können bei festgestellten Problemen schnell eingreifen. Zum anderen ist dieses System erweiterbar, so dass es auch bei anderen multiresistenten Erregern angewandt werden kann.“

Die Stellungnahme des unparteiischen Mitglieds Dr. Josef Siebig zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene ist auf den Internetseiten des G-BA unter folgendem Link abrufbar:

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und zur Änderung weiterer Gesetze