Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (nicht mehr in Kraft) | Beschlüsse

zurück zur RichtlinieRichtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (nicht mehr in Kraft)

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Thema des Beschlusses Beschlussdatum Quellennachweis Inkrafttreten
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Festlegung von Vorgaben gemäß Teil 1 § 22 Abs. 4 Satz 4 17.05.2018 mit Beschlussdatum
Beauftragung IQTIG: Entwicklung von Kriterien für die Datenbewertung und die Einleitung und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen der Qesü-RL 17.05.2018 mit Beschlussdatum
Beauftragung IQTIG: Entwicklung von Patientenbefragungen für das QS-Verfahren Nierenersatztherapie (QS NET) 17.05.2018 mit Beschlussdatum
Beauftragung IQTIG: Erstellung eines Konzeptes zu Datenfluss und Fragebogenlogistik im Rahmen der Entwicklung von Patientenbefragungen für das QS-Verfahren PCI 17.05.2018 mit Beschlussdatum
Beauftragung IQTIG: Entwicklung eines einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter 17.05.2018 mit Beschlussdatum
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Veröffentlichung der prospektiven Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2018 16.03.2018 mit Beschlussdatum
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Veröffentlichung der endgültigen Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2016 16.03.2018 mit Beschlussdatum
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Fristverschiebung der Einrichtungsbefragung in Verfahren 2 (QS WI) 16.03.2018 BAnz AT 30.04.2018 B4 01.05.2018
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Anpassung des Follow-Up-Zeitraums in Verfahren 2 (QS WI) 21.12.2017 BAnz AT 05.04.2018 B5 01.01.2018
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Anpassung an eine Änderung in § 299 SGB V 19.10.2017 BAnz AT 07.02.2018 B2 08.02.2018