Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage II:
Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 30. Dezember 2025 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit
Beschluss vom 16. Oktober 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Biomarkerbasierte Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie beim primären Mammakarzinom mit Befall von 1 bis 3 Lymphknoten und bei prämenopausalen Patientinnen ohne Lymphknotenbefall
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 11. Oktober 2025 in Kraft getreten.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Biomarkerbasierte Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie beim primären Mammakarzinom mit Befall von 1 bis 3 Lymphknoten und bei prämenopausalen Patientinnen ohne Lymphknotenbefall
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Biomarkerbasierte Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie beim primären Mammakarzinom mit Befall von 1 bis 3 Lymphknoten und bei prämenopausalen Patientinnen ohne Lymphknotenbefall
Beschluss vom 17. Juli 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: PET; PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
Der Beschluss vom 20. März 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 4. Juni 2025 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: PET; PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
Der Beschluss vom 20. März 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 18. April 2025 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: PET; PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
Beschluss vom 20. März 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.