Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage 2:
Seltene Erkrankungen im Katalog gem. § 116b Abs. 3 SGB V"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie nach § 116b SGB V: Anlage 2 Nummer 3 Teil 1 angeborene Skelettsystemfehlbildungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Dezember 2011 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 31. Dezember 2011 in Kraft.
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Richtlinie nach § 116b SGB V (Anlage 2 Nr. 16 Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten vor oder nach Lebertransplantation)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. September 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 4. Februar 2011 in Kraft.
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Richtlinie nach § 116b SGB V (Ergänzung zur Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Hämophilie)
Der Beschluss vom 17. Dezember 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
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Richtlinie nach § 116b SGB V (Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit biliärer Zirrhose)
Der Beschluss vom 17. September 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12.12.2009 in Kraft.
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Richtlinie nach § 116b SGB V (Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom)
Der Beschluss vom 17. September 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. Dezember in Kraft.
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Richtlinie nach § 116b SGB V/ Anlage 2 (Schwerwiegende immunologische Erkrankungen/ Änderung des Beschlusses vom 18.12.2008)
Der Beschluss vom 18. Juni 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. August 2009 in Kraft.
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Richtlinie nach § 116b SGB V/ Anlage 2 (Angeborenen Skelettsystemfehlbildungen; Fehlbildungen/ Änderung des Beschlusses vom 18.12.2008)
Der Beschluss vom 18. Juni 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. August 2009 in Kraft.
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Richtlinie nach § 116b SGB V/ Anlage 2 (Neuromuskuläre Erkrankungen/ Änderung des Beschlusses vom 18.12.2008)
Der Beschluss vom 18. Juni 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. August 2009 in Kraft.
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Richtlinie nach § 116b SGB V/ Anlage 2 (Schwerwiegende immunologische Erkrankungen: siehe Beschluss vom 18.06.2009)
Beschluss vom 18. Dezember 2008. Das Inkrafttreten erfolgt erst nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Richtlinie nach § 116b SGB V/ Anlage 2 (Neuromuskuläre Erkrankungen: siehe Beschluss vom 18.06.2009)
Beschluss vom 18. Dezember 2008. Das Inkrafttreten erfolgt erst nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.