Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage 3:
Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen im Katalog gem. § 116b SGB V"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V: Veröffentlichung einer Mitteilung zu den ICD-Kodes (Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2013)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2012.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V (Anlage 3 Nr. 8 - Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Dezember 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. April 2011 in Kraft.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V (Anlage 3 Nr. 1 Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen Jährliche Anpassung an die ICD-Klassifikation)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Dezember 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am 01. Januar 2011 in Kraft.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V (Ergänzung zur Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Rheuma)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. April 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. Mai 2010 in Kraft.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V (Ergänzung zur Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patienten mit HIV/Aids)
Der Beschluss vom 17. Dezember 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V (Ergänzung zur Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Rheuma)
Der Beschluss vom 17. Dezember 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V/ Anlage 3 (Anfallsleiden)
Der Beschluss vom 18. Dezember 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. August 2009 in Kraft.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V (Ergänzung zur Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patienten mit HIV/Aids)
Der Beschluss vom 18. Juni 2009 wurde vom BMG nicht beanstandet. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V (Konkretisierung Onkologische Erkrankungen: Tumore des Auges)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juni 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. September 2008 in Kraft.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V (Konkretisierung Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juni 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. September 2008 in Kraft.