Newsletter

Newsletter Nr. 04 – April 2007

Im April tagte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Besetzung für die Vertragsärztliche Versorgung. In diesem Newsletter informieren wir Sie über die Ergebnisse der Sitzung. Einen Kommentar von Dr. Rainer Hess, dem Vorsitzenden des G-BA, finden Sie wie immer am Ende des Newsletters.

Über die heute (10. Mai 2007) stattfindenden Sitzungen des G-BA berichten wir im kommenden Newsletter für den Monat Mai.


Sitzungen & Ergebnisse

19. April 2007

G-BA gem. § 91 Abs. 5 SGB V - Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Tilidin mit Zusatz Naloxon, Gruppe1)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Prostaglandin-Synthetase-Hemmer, Gruppe 2)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Beta-Rezeptorenblocker Gruppe 1

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Beta-Rezeptorenblocker Gruppe 3)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Glucocorticoide, topisch, Gruppe4)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Lamotrigin, Gruppe 1)

Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 4: Therapiehinweis zu Leflunomid

Empfehlung einer sektorenübergreifenden Beratung zum Thema „Onkologie – kolorektales Karzinom“ (§ 137b SGB V)

Einleitung eines Beratungsverfahrens: Qualitätssicherung bei Arthroskopie

Soziotherapie: Ermittlung stellungnahmeberechtigter Organisationen (Aufforderung zur Meldung)

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In Kraft getretene Beschlüsse

Ärztliche Angelegenheiten

Richtlinie gemäß § 116b SGB V: Neuaufnahme und Konkretisierung (Pulmonale Hypertonie)

Richtlinie gemäß § 116b SGB V: Konkretisierung (Hämophilie)

Richtlinie gemäß § 116b SGB V: Herausnahme des „Swyer-James/McLeod-Syndrom“ aus dem Katalog nach § 116b Abs. 3 SGB V

Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 2: Festbetragsgruppenbildung der Stufe 3 | (Bisphosphonate)

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 2: Festbetragsgruppenneubildung der Stufe 2: Antianämika, andere

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 2: Festbetragsgruppenneubildung der Stufe 2: Makrolide

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 8: Life style Arzneimittel (Varenicline)

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 9: Off-Label-Use (5-Fluorouracil-haltige Arzneimittel zur adjuvanten Chemotherapie des primären invasiven Mammakarzinoms)

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Neufassung)

Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Früherkennung des Zervixkarzinoms

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Positronen-Emissions-Tomographie (PET) beim nichtkleinzelligen Lungenkarzinom

Krankenhausbehandlung

Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (Autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk) (Inkrafttreten am 1. Juli 2007)

Autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk (Maßnahmen zur Qualitätssicherung) (Inkrafttreten am 1. Juli 2007)

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Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse

Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie: Neufassung

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 2: Festbetragsgruppenänderung der Stufe 1 | (Oxybutynin, Gruppe 1)

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 4: Therapiehinweis zu Adalimumab

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 4: Therapiehinweise (Aktualisierungen)

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 9 Teil A: DNCG-haltige Arzneimittel

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 10: Nutzenbewertung von Clopidogrel versus Acetylsalicylsäure in der Sekundärprophylaxe vaskulärer Erkrankungen

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 8: Life style Arzneimittel (Intrinsa)

Häusliche Krankenpflege-Richtlinien: Öffnungsklausel für Einzelfälle

Häusliche Krankenpflege-Richtlinien: Spezielle Belange von Kindern/ Sonstige Anpassungen

Vertragspsychotherapeutische Versorgung

Psychotherapie-Richtlinie: Gesprächspsychotherapie

Krankenhausbehandlung

Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen | nichtkleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) und solide Lungenrundherde: | Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Protonentherapie beim Rektumkarzinom

Vereinbarung zum Qualitätsbericht/ Anlage 2 (Ausfüllhinweise)

Vereinbarung zum Qualitätsbericht/ Anhang 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung)

Vereinbarung zum Qualitätsbericht/ Neufassung von Anhang 2 zu Anlage 1 (Auswahllisten)

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Sitzungs-Termine für das zweite Quartal 2007

In der Regel tagt der G-BA am dritten Donnerstag eines jeden Monats.

§ 91 Abs. 2 SGB V – Plenum

10. Mai 2007

§ 91 Abs. 4 SGB V – Ärztliche Angelegenheiten

10. Mai 2007

§ 91 Abs. 5 SGB V – Vertragsärztliche Versorgung

10. Mai 2007
21. Juni 2007

§ 91 Abs. 7 SGB V – Krankenhausbehandlung

10. Mai 2007

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Kommentar des Vorsitzenden

Außerhalb der monatlichen Sitzungen hat der G-BA in den vergangenen beiden Wochen zwei von ihm mit veranstaltete, jeweils zweitägige Tagungen in Berlin durchgeführt. Die erste vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht (Prof. Dr. Robert Franke/Prof. Dr. Dieter Hart) gemeinsam mit G-BA und dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) organisierte Tagung am 26. und 27. April 2007 befasste sich mit der Rechtsverfassung der Bewertung von Leistungen durch den G-BA und das IQWiG. Da es sich hierbei, wegen der Auswirkungen der Reformgesetzgebung von AVWG und GKV-WSG um ein hochaktuelles Thema handelte, war das Interesse und die Beteiligung entsprechend groß.

Niemand konnte dabei erwarten, dass die Vorträge und die Diskussion unter Epidemiologen, Rechtswissenschaftlern, Rechtsanwälten, Richtern und Verbändevertretern zu einvernehmlichen rechtlichen Ergebnissen führen würden. Insbesondere die verfassungsrechtlichen Bewertungen und die unterschiedlichen Auffassungen zum Rechtsstatus des IQWiG und den verfahrensrechtlichen und methodischen Grundlagen seiner Arbeit mussten kontrovers bleiben. Es war aber wichtig in dem sehr komprimiert und sachkundig geführten Dialog die unterschiedlichen Auffassungen und deren Begründung austauschen und gegeneinander abwägen zu können.

Für die GBA-Vertreter gab dies nicht nur Gelegenheit, die eigene Rechtsauffassung zur Abgrenzung der Verantwortungen von G-BA und IQWiG in den verschiedenen Bewertungsverfahren (ärztliche/zahnärztliche Behandlung, psychotherapeutische Behandlung, DMP, Arzneimittel, Heilmittel, Leitlinien) einzubringen; die Vorträge und Diskussionsbeiträge sollen auch ausgewertet werden und deren Ergebnis in die aufgrund der gesetzlichen Neuregelung anfallende Überarbeitung insbesondere der Verfahrensordnung eingebracht werden.

Eine Woche später, am 2. und 3. Mai veranstalteten BMG und G-BA gemeinsam eine Tagung zu Ergebnissen und Perspektiven der Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen. Diese Veranstaltung war mit circa 400 Teilnehmern außerordentlich gut besucht und führte an beiden Tagen zu einer regen Diskussion der Referate. Dabei standen am ersten vom BMG ausgerichteten Tag die vom BMG bisher geförderten Modellprojekte zur Einführung eines Qualitätsmanagements und der externen Qualitätssicherung in die ambulante und stationäre Versorgung, zu den in diesem Zusammenhang eingeführten Zertifizierungsverfahren, zu den Ergebnissen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, zur Erprobung von Benchmarksystemen und zur Gewährleistung einer  Transparenz gegenüber Patienten und Bevölkerung auf der Tagesordnung. Das BMG schloss mit dieser Veranstaltung diese mehr als 16-jährige Phase der Projektförderung ab und übergab –so wörtlich- den „Staffelstab“ für die daraus in Richtlinien der Selbstverwaltung zu ziehenden Konsequenzen an den G-BA. Am zweiten vom G-BA ausgerichteten Tag standen demgemäß die möglichen Konsequenzen und Erwartungen aus der gesetzlichen Neuregelung einer sektorenübergreifenden Richtlinienzuständigkeit des G-BA mit Auftragsvergabe an eine fachlich unabhängige Institution im Vordergrund der Referate und der Diskussion. Für die künftige Ausrichtung dieses Schwerpunktes in der Arbeit des G-BA ergaben sich aus den Vorträgen und der hierzu sehr rege geführten Diskussion folgende Erkenntnisse:

  • kein Systembruch mit den bestehenden Instrumenten von Qualitätsmanagement und  Qualitätssicherung sondern Weiterentwicklung in Richtung auf eine sektorenübergreifende Struktur der Qualitätssicherung mit Augenmaß;
  • Erarbeitung eines Qualitätssicherungskonzeptes, das die verschiedenen Ebenen und Instrumente (QM, QS, Indikationssicherung, Mindestmengen, Berichte) so aufeinander abstimmt, dass kein überbürokratischer Aufwand entsteht, die Ärzte etc. zur Teilnahme motiviert werden, weil sie selbst Nutzen für ihre Arbeit davon haben,  die hierfür notwendigen Daten auf das Notwendige begrenzt und aus einer elektronischen Dokumentation ohne Zusatzaufwand übermittelt werden können ;
  • Erarbeitung der methodischen Grundlagen für die Bildung von Qualitätsindikatoren zur Beurteilung von Prozess- und Ergebnisqualität in einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, die an patientenrelevanten Endpunkten ausgerichtet werden;
  • Erarbeitung der datenschutzrechtlichen Grundlagen für eine sektorenübergreifende Verarbeitung pseudonymisierter Gesundheitsdaten nach Maßgabe der Anforderungen von § 299 SGB V (neu);
  • Erstellung eines Priorisierungskonzeptes als Grundlage für die Auswahl der in eine sektorenübergreifende QS einzubeziehenden Krankheiten oder Leistungen;
  • Verbesserung der Transparenz der Ergebnisse von Qualitätssicherungsmaßnahmen durch Weiterentwicklung der Krankenhausberichte und Erarbeitung einer Informationsplattform, in die Krankenhäuser, Arztpraxen etc. anhand der Qualitätsindikatoren und einer Risikoadjustierung systematisierte Daten einbringen können.

Wesentliche Teile eines solchen Konzeptes sind durch die in § 137a SGB V (neu) geregelte „fachlich unabhängige Institution“ zu entwickeln, die vom G-BA im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beauftragen ist. Die Veranstaltung hat gezeigt, dass es hierfür eines breiten Diskurses mit den gemäß § 137 a Abs. 3 SGB V ohnehin zu beteiligenden  Organisationen, der Wissenschaft und den zuständigen Fachgesellschaften bedarf, um ein solches Qualitätssicherungskonzept  auf einen möglichst breiten Konsens stützen zu können. Es bestand weitgehende Übereinstimmung, dass die vorhandenen Kapazitäten der bisher für die stationäre Qualitätssicherung verantwortlichen BQS auch in einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung unbedingt genutzt werden sollten; die gesetzlichen Vorgaben verlangen jedoch eine Umstrukturierung der Gesellschafterstruktur um die sektorenübergreifende Aufgabenstellung und die fachliche Unabhängigkeit  zu sichern.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat es sich nicht nehmen lassen, an beiden Tagen die einführenden Worte zu sprechen, den an Modellprojekten des BMG Beteiligten nachdrücklich für ihre erfolgreiche Arbeit zu danken und die Verantwortlichkeit des G-BA für die künftige Ausgestaltung der Qualitätssicherung zu betonen. Die von ihr dabei auch dem G-BA für seine bisherige Arbeit an der Qualitätssicherung ausgesprochenen Anerkennung darf nicht darüber hinwegtäuschen, welch große neue Herausforderung auf den G-BA mit dieser Übergabe des Staffelstabes zukommt.

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