Newsletter

Newsletter Nr. 01 – Januar 2008

Im Januar tagte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Besetzungen für Ärztliche Angelegenheiten und die vertragsärztliche Versorgung. In diesem Newsletter informieren wir Sie über die Ergebnisse der Sitzungen.

Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe eine ausführliche Darstellung der weiteren Arbeitsschritte für die kommenden Monate und schließlich – wie immer - einen Kommentar von Dr. Rainer Hess, dem Vorsitzenden des G-BA.


Sitzungen & Ergebnisse

17. Januar 2008

G-BA gem. § 91 Abs. 4 SGB V - Ärztliche Angelegenheiten

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b (Konkretisierung der onkologischen Erkrankungen)

G-BA gem. § 91 Abs. 5 SGB V - Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zu Natalizumab)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 8 (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zu Dysport)

Häusliche Krankenpflege (Anpassung des Sachverzeichnisses)

Häusliche Krankenpflege (Generalklausel zur sprachlichen Gleichbehandlung)

Häusliche Krankenpflege (Umsetzung der Vorgaben des GKV-WSG)

Kapselendoskopie bei Dünndarmerkrankungen (Einleitung eines Beratungsverfahrens)

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In Kraft getretene Beschlüsse

Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Antianämika, andere, Gruppe 1 in Stufe 2)

Chroniker-Richtlinie (Ausnahmen für die Pflicht zur Teilnahme an Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen)

Richtlinien über künstliche Befruchtung (Methodenwechsel)

Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (Screening auf Chlamydia trachomatis-Infektionen bei Frauen)

Schutzimpfungs-Richtlinie (Umsetzung STIKO-Empfehlungen)

Vertragszahnärztliche Versorgung

Festzuschuss-Richtlinie (Fortschreibung)

Zahnersatz-Richtlinie (Folgeänderung Fortschreibung Festzuschüsse)

Krankenhausbehandlung

Mindestmengenvereinbarung/ Anlage 1 (jährliche OPS-Anpassung)

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie beim Rektumkarzinom)

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie beim Rektumkarzinom: Qualitätssicherung)

Vereinbarung über Maßnahmen der QS in Krankenhäusern (Korrektur der Verweise)

Vereinbarung zur Kinderonkologie/ Anlage 1 (Jährliche ICD 10-Anpassung)

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Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse

G-BA gem. § 91 Abs. 4 SGB V - Ärztliche Angelegenheiten

Richtlinie Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (Neufassung)

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Anpassung an das GKV-WSG)

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Festlegung einer Mindestmengenregelung)

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Konkretisierung der Primär sklerosierenden Cholangitis)

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Konkretisierung: Multiple Sklerose)

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Konkretisierung: Tuberkulose)

Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Montelukast)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Omalizumab)

Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 10 (Clopidogrel)

Arzneimittel-Richtlinie (Neuer Abschnitt O und neue Anlage 11)

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Zulassungsfähige Arztgruppen)

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Fachidentität nichtärztlicher Psychotherapeuten)

Chroniker-Richtlinie (Therapiegerechtes Verhalten)

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Hautkrebs-Screening)

Rehabilitations-Richtlinien (schriftliche Mitteilung an die Versicherten)

Rehabilitations-Richtlinien (redaktionelle Anpassungen)

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Akupunktur: Verlängerung der Übergangsregelung)

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Vakuum-Versiegelungstherapie - VAC)

Vertragspsychotherapeutische Versorgung

Psychotherapie-Richtlinien (Gesprächspsychotherapie)

Psychotherapie-Richtlinien (Definition Verfahren, Methode, Technik)

Psychotherapie-Richtlinien (Schwellenkriterium)

Psychotherapie-Richtlinien (Präzisierung zur Kurzzeittherapie)

Psychotherapie-Richtlinien/ Abschnitt F (redaktionelle Änderungen)

Psychotherapie-Richtlinien (Begriffsaktualisierung "medizinische Rehabilitation")

Krankenhausbehandlung

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie bei der Indikation Mammakarzinom)

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie bei der Indikation Ästhesioneuroblastom)

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Sitzungs-Termine für das 4. Quartal 2007 und das 1. Quartal 2008

In der Regel tagt der G-BA am dritten Donnerstag eines jeden Monats.

§ 91 Abs. 2 SGB V - Plenum

13. März 2008

§ 91 Abs. 4 SGB V - Ärztliche Angelegenheiten

21. Februar 2008

§ 91 Abs. 5 SGB V – Vertragsärztliche Versorgung

21. Februar 2008
13. März 2008

§ 91 Abs. 7 SGB V - Krankenhausbehandlung

13. März 2008

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Weitere Arbeitsschritte – Planung 2008*

Für das erste Halbjahr 2008 stehen unter anderem folgende weitere Arbeitsschritte des G-BA an:

Ambulante Behandlung im Krankenhaus

Der Unterausschuss „Ambulante Behandlung im Krankenhaus“ wird sich in den kommenden Monaten mit der Konkretisierung der folgenden Katalogleistungen befassen:

  • Spezialisierte Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz
  • Diagnostik und Versorgung von Patienten mit HIV / AIDS
  • Diagnostik und Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen

Arzneimittel

Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie und Vorbereitung eines Stellungnahmeverfahrens aufgrund der Beanstandung des BMG vom 18. Januar 2007

Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln in der zulassungsüberschreitenden Anwendung im Rahmen klinischer Studien (§ 35c SGB V) – Richtlinie und Stellungnahmeverfahren

Versorgung der Versicherten mit besonderen Arzneimitteln (Zweitmeinungsverfahren § 73d SGB V) – Richtlinie und Stellungnahmeverfahren

Erstellung einer Liste ausnahmsweise im Rahmen der Arzneimittelversorgung verordnungsfähiger Medizinprodukte (Medizinprodukte-Liste, § 31 SGB V)

Vorbereitung der Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland (§ 35b SGB V)

Ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Der Unterausschuss Familienplanung setzt seine Beratungen zum Ultraschall-Screening im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien fort. Ein Bericht des IQWiG zu Teilaspekten wird bis März 2008 erwartet. Für das Teilthema Chorionizität bei Mehrlingsschwangerschaften, das aus den laufenden Beratungen herausgelöst wurde, um eine zeitnahe Umsetzung der Erkenntnisse in den Mutterschafts-Richtlinien zu ermöglichen, wurde ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet. Eine Beschlussfassung wird in Kürze erwartet.

Der Beschluss des G-BA zum Screening auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektionen vom 13. September 2007 sieht eine Begleitevaluation vor, ein Studienkonzept wird im Unterausschuss Familienplanung im 1. Quartal 2008 durch eine Arbeitsgruppe vorbereitet.

Im Hinblick auf die für Mitte 2007 in Aussicht gestellten Ergebnisse großer internationaler Multicenter-Studien hat der Unterausschuss Familienplanung das IQWiG mit der Bewertung von „Screening auf Gestationsdiabetes“ beauftragt. Die Ergebnisse der Studien lagen bis zum Jahresende 2007 noch nicht vor und werden nun im 1. Quartal 2008 erwartet. Das IQWiG kann dann mit der Bewertung beginnen.

Bedarfsplanung (vertragsärztlich)

Der Unterausschuss Bedarfsplanung (Vertragsärzte) bereitet die Beschlussfassung einer Regelung für die Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen vor.

Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Ärztliche Behandlung)

Dem Unterausschuss Ärztliche Behandlung liegen aktuell Anträge zur Bewertung von Nutzen, medizinischer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu den nachfolgenden medizindiagnostischen und -therapeutischen Methoden vor:

  • a) Vakuum-Versiegelungstherapie von Wunden
  • b) Balneophototherapie bei verschiedenen Hauterkrankungen
  • c) Apherese bei isoliertem erhöhten Lp(a)-Wert
  • d) Interstitielle Brachytherapie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom
  • e) Nicht-medikamentöse, lokale Behandlung der benignen Prostata-Hyperplasie (BPH)
  • f) Positronenemissionstomographie (PET) und PET/CT für die bisher nicht beratenen Indikationen
  • g) Osteodensitometrie
  • h) Kapselendoskopie zur Diagnostik von Dünndarmerkrankungen

Zur Vakuum-Versiegelungstherapie von Wunden hatte der G-BA bereits im November 2007 beschlossen, das Bewertungsverfahren für drei Jahre auszusetzen. Diese Aussetzung dient dem Ziel, sowohl die klinischen Daten derzeit bereits begonnener Studien in eine erneute künftige Bewertung einzubeziehen, als auch die zusätzlichen Erkenntnisse aus der Anwendung der Methode zu gewinnen, wie sie beispielsweise aus den Ergebnissen der von Krankenkassen durchgeführten Modellvorhaben gewonnen werden können. Das BMG hat nach Prüfung gem. § 94 SGB V den Beschluss nicht beanstandet, er wird somit in Kürze in Kraft treten. Das BMG hat seine Genehmigung mit Auflagen zur Berichtspflicht des G-BA gegenüber dem BMG über den Stand der Erkenntnis in diesem Bereich verbunden.

Zu den Bewertungsverfahren der Anträge zu b) und c) ist im 1. Halbjahr 2008 mit einer abschließenden Entscheidung des G-BA zu rechnen. Die Bewertung des Nutzens zur interstitiellen Brachytherapie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom durch eine Themengruppe wurde kürzlich abgeschlossen, so dass die abschließenden Beratungen zu den Aspekten der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit im vertragsärztlichen Sektor durch den Unterausschuss Ärztliche Behandlung aufgenommen werden konnten. Zu den Bewertungsverfahren der Anträge e), f) und g) führt derzeit das IQWiG die Nutzenbewertungen durch. Die Kapselendoskopie zur Diagnostik von Dünndarmerkrankungen ist im Januar 2008 als neues Bewertungsverfahren vom G-BA aufgenommen worden. Mit der Veröffentlichung des Beratungsthemas wurde der Unterausschuss Ärztliche Behandlung beauftragt.

Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der Krankenhausbehandlung (Methodenbewertung stationär)

Für den Bereich der Krankenhausbehandlung liegen dem Unterausschuss Methodenbewertung aktuell folgende Anträge zur Überprüfung von diagnostischen und therapeutischen Methoden vor:

  • a) Autologe Chondrozytenimplantation (ACI) bei verschiedenen Indikationen
  • b) Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) bei verschiedenen Indikationen
  • c) Positronenemissionstomograhie (PET) bei verschiedenen Indikationen
  • d) Protonentherapie bei verschiedenen Indikationen
  • e) Stammzelltransplantation (SZT) bei verschiedenen Indikationen

ad a) Die sektorenübergreifende Bewertung der matrixassoziierten Chondrozytenimplantation am Kniegelenk durch die Themengruppe steht kurz vor dem Abschluss.

ad b) Die sektorenübergreifende Bewertung der HBO für die Indikation diabetisches Fußsyndrom wurde durch die Themengruppe durchgeführt. Nach dem Abschluss der sektorspezifischen Beratung von medizinischer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit im Unterausschuss Methodenbewertung ist eine Beschlussfassung im ersten Quartal 2008 vorgesehen. Für die Indikation idiopathische Femurkopfnekrose des Erwachsenen und die Indikation Brandwunden (IQWiG-Beauftragung) wird die Beratung auf der Grundlage des IQWiG-Abschlussberichts durchgeführt.

ad c) Die sektorenübergreifende Bewertung der PET für die Indikation kleinzelliges Bronchialkarzinom wurde durch die Themengruppe durchgeführt. Nach dem Abschluss der sektorspezifischen Bewertung im Unterausschuss Methodenbewertung ist eine Beschlussfassung im ersten Halbjahr 2008 vorgesehen.

ad d) Der Unterausschuss Methodenbewertung berät im Hinblick auf die vorgesehene Aussetzung der Beschlussfassung für die Protonentherapie bei Prostatakarzinom die Anforderungen an die Qualitätssicherung. Die Beratungen stehen kurz vor dem Abschluss. Nach der erfolgten sektorenübergreifenden Bewertung der Protonentherapie für die Indikation hepatozelluläres Karzinom berät der Unterausschuss Methodenbewertung derzeit die sektorspezifische Bewertung. Die sektorenübergreifende Bewertung der Protonentherapie für die Indikation nichtkleinzelliges Lungenkarzinom steht kurz vor dem Abschluss.

ad e). Für die Indikation schwere aplastische Anämie und für die Indikationen akute lymphatische Leukämien und akute myeloische Leukämien bei Erwachsenen (IQWiG-Beauftragung zu Nutzen und Risiken) wird ausgehend von den vorliegenden IQWiG-Abschlussberichten derzeit die sektorenübergreifende Bewertung durchgeführt. Bezogen auf die Indikation schwere aplastische Anämie stehen die Beratungen der Themengruppe kurz vor dem Abschluss.

Disease-Management-Programme

Im ersten Halbjahr 2008 wird das DMP-Modul für Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz, an das BMG übermittelt, mit der Empfehlung, das Modul an das DMP KHK anzubinden. Das DMP KHK wird in diesem Zusammenhang aktualisiert (voraussichtliche Entscheidung über das DMP KHK und das Modul Chronische Herzinsuffizienz im Mai 2008). Sofern das BMG die Empfehlungen des G-BA mittels  Rechtsverordnung umsetzt, können gesetzlich Versicherte mit einer koronaren Herzkrankheit und gleichzeitig bestehender chronischer Herzinsuffizienz zukünftig unter besonderer Berücksichtigung der Herzinsuffizienz im DMP KHK versorgt werden. Für die an DMP teilnehmenden Ärzte bedeutet dies weniger Aufwand, als wenn sie die Behandlung in zwei getrennten DMP organisieren müssten. Bis 2009 soll schließlich ein weiteres Modul folgen, das für erheblich übergewichtige Patienten mit sogenannter „Adipositas“ entwickelt wird. Darüber hinaus ist zu überlegen, inwieweit die Module in adaptierter Form für unterschiedliche DMP genutzt werden können.

Bis Juni 2008 sollen die Programminhalte für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 überarbeitet werden, des Weiteren wird der Unterausschuss ab dem 2. Quartal 2008 an der Aktualisierung der DMP Asthma, COPD und Brustkrebs arbeiten, mit dem Ziel, den Überarbeitungsprozess bis Jahresende abzuschließen. Dabei wird sich der Unterausschuss auch mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit das DMP Asthma auch für Kinder im Alter von zwei bis fünf Jahren geöffnet werden kann. Diesbezüglich wird eine Bewertung des IQWiG zur Zuverlässigkeit der Diagnosestellung bei Kleinkindern erwartet (voraussichtliche Entscheidung über die DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 im Juni, über die DMP Asthma, COPD und Brustkrebs im Dezember 2008).

Früherkennung von Krankheiten

Im ersten Halbjahr 2008 wird der Unterausschuss Prävention die inhaltliche Überarbeitung der Kinder-Richtlinien und der entsprechenden Unterthemen als prioritäres Thema beraten:

  • Die Beratungen über ein Neugeborenen-Hörscreening werden fortgesetzt, mit einem Abschluss der Beratungen kann nach derzeitigem Stand Mitte 2008 gerechnet werden.
  • Für die Screening-Untersuchungen zu Sehstörungen bei Kindern ist das IQWiG beauftragt, Bewertungen des aktuellen Standes der medizinischen Erkenntnisse durchzuführen. Die endgültigen Ergebnisse hierzu stehen noch aus.
  • Das IQWiG überprüft derzeit im Auftrag des G-BA auch den Nutzen und die Notwendigkeit von Früherkennungs­unter­suchungen auf umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache. Ein Berichtsplan liegt bereits vor; die weiteren Ergebnisse hierzu stehen noch aus.

Weitere Themen der Beratung zu den Kinder-Richtlinien sind die Früherkennung von Mukoviszidose (zystische Fibrose, CF) und ein Screening auf angeborene Nierenfehlbildungen. Ebenso kann in Kürze mit einer neuen Auflage des Gelben Kinderuntersuchungsheftes gerechnet werden, in der die Perzentilenkurven in einer praxisfreundlicheren Version abgedruckt sind.

Die Beratungen zum Thema Zervixkarzinom-Früherkennung werden weitergeführt. Auf der Grundlage der in Kürze zu erwartenden Ergebnisse der Studie zur Evaluation der Teilnahmerate des Zervixkarzinom-Screenings durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung werden die Beratungen fortgesetzt.

Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien werden hinsichtlich einer Verkürzung des Untersuchungsintervalls der Fecal Occult Blood Test (FOBT)-Untersuchung als Früherkennungsmaßnahme auf Darmkrebs für Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren von derzeit zwei Jahren auf ein Jahr überprüft.

Daneben befasst sich der Unterausschuss Prävention mit der Evaluation der verpflichtenden Teilnahme an Beratungen zu Früherkennungsuntersuchungen.

Häusliche Krankenpflege

Derzeit befasst sich der Unterausschuss Häusliche Krankenpflege mit der Frage, inwieweit Verbesserungsbedarf in den HKP-Richtlinien in Bezug auf die psychiatrische häusliche Krankenpflege und die Leistungen der Krankenbeobachtung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege besteht.

Heil- und Hilfsmittel

Die kontinuierliche Anpassung der Heilmittel-Richtlinie an die Erfordernisse der Patientenversorgung, an den Stand der medizinischen Erkenntnisse, an die aktuelle Gesetzgebung und Sozialrechtsprechung wird im Unterausschuss Heil- und Hilfsmittel vorbereitet.

Themengruppe Ambulante Ernährungsberatung (Nutzenbewertung)

Seit Ende 2005 ist diese Themengruppe mit der Bewertung des Nutzens der ambulanten Ernährungsberatung befasst. Im Rahmen einer systematischen Auswertung der verfügbaren deutsch- und englischsprachigen Literatur wird geklärt, welche Effekte die Beratung von Patienten zu Aspekten der Ernährung auf verschiedene Ergebnisparameter hat. Mit Beantwortung dieser Frage sollen die von Diätassistenten erbringbaren Leistungen in der Krankenbehandlung wissenschaftlich evaluiert werden. Der Antrag zur Bewertung dieses Beratungsthemas wurde im vertragsärztlichen Sektor gestellt und betrifft daher die ambulant zu erbringende Ernährungsberatung.

Psychotherapie:

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Psychotherapie-Richtlinien vom 21. November 2006 zum Ergebnis des Bewertungsverfahrens über die Gesprächspsychotherapie bei Erwachsenen (GT) wurde mit Datum vom 30. Januar 2007 vom BMG beanstandet. Der Unterausschuss bereitet derzeit eine erneute Beschlussfassung zur GT vor und wird nach Durchführung und Auswertung eines neuen Stellungnahmeverfahrens nach § 91 Abs. 8a SGB V noch im 1. Halbjahr 2008 eine Beschlussempfehlung für den G-BA aussprechen

Rehabilitation

Der Unterausschuss Rehabilitation wird den Anpassungsbedarf der Rehabilitations-Richtlinie an die aktuelle Gesetzgebung prüfen und gegebenenfalls zur Beschlussfassung vorbereiten.

Qualitätsbeurteilung und –sicherung (ambulant)

Die Erarbeitung einer Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Arthroskopie und einer Qualitätssicherungs-Richtlinie zur PET bei nichtkleinzelligem Lungenkarzinom steht auf der Agenda des Unterausschusses für die kommenden Monate.

Sektorübergreifende Qualitätssicherung

Der Unterausschuss wird in den kommenden Monaten Instrumente für die zukünftige sektorübergreifende Qualitätssicherung erarbeiten.

Sonstige stationäre Qualitätssicherung

Der Unterausschuss wird die Struktur-Qualitätskonzepts für Früh- und Neugeborene überarbeiten und ein Struktur-Qualitätskonzepts für die Behandlung von Bauchaortenaneurysmen (BAA) erarbeiten.

Vertragszahnärztliche Versorgung

Die durch den UA "Qualitäts­sicherung in der vertragszahnärztlichen Versorgung" eingesetzte gleichnamige AG berät derzeit Regelungen zur Qualitätssicherung, welche die Versorgung im vertragszahnärztlichen Bereich, insbesondere die Spezifikation dieses Bereichs in Abgrenzung zur vertragsärztlichen und Krankenhausversorgung, betreffen.

Die durch den Unterausschuss "Richtlinien-Festzuschüsse" eingesetzte AG "Methodik" entwickelt derzeit eine Studienplanung für die Evaluation des befundbezogenen Festzuschuss-Systems gemäß § 56 Abs. 2 Satz 11 SGB V. 

Der Unterausschuss "Bedarfsplanung" hat eine gleichnamige AG mit dem Ziel eingesetzt, die derzeit gültigen Verhältniszahlen auf ihre Praktikabilität hin zu überprüfen.

* Diese Aufzählung der weiteren Arbeitsschritte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Kommentar des Vorsitzenden

Die vorstehende Auflistung geplanter weiterer Arbeitsschritte für das erste Halbjahr 2008 zeigt, dass die zu Beginn des zweiten Halbjahres bevorstehende Neustrukturierung des G-BA nicht zu einem Stillstand in der Arbeit führen wird, sondern eher Ansporn ist, möglichst viele laufende Verfahren noch in der jetzigen Besetzung zu erledigen.

Der G-BA ist deswegen auch bestrebt, die aufgrund von Beanstandungen, Maßgabenentscheidungen oder Rückfragen des BMG bisher nicht in Kraft gesetzten Richtlinienbeschlüsse möglichst bald abschließen zu können.

Aktuell zu nennen sind insoweit die unter großen Schwierigkeiten zustande gekommenen Richtlinien zur psychotherapeutischen Versorgung und die besonders strittigen Richtlinien zur Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung nach § 116b SGB V, jetzt insbesondere für die onkologische Behandlung. In Gesprächen mit dem BMG konnten wesentliche Rechtsfragen zur Mindestmengenregelung geklärt werden. Auf dieser Grundlage soll in einem zweiten Durchlauf noch für die Februarsitzung eine modifizierte Beschlussfassung erfolgen, die dem BMG erneut vorgelegt werden wird. Die Dringlichkeit des Inkrafttretens dieser Regelung als Grundlage für bislang ausgesetzte Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden liegt auf der Hand.

Der G-BA möchte vor einem Einstieg in die Kosten-Nutzen-Bewertung für neuartige Arzneimittel auf der Grundlage der durch das GKV-WSG neugefassten §§ 31 Abs. 2a und  35b SGB V die noch anhängigen Verfahren der nach altem Recht erfolgten Nutzenbewertungen durch das IQWiG zu einem baldigen Abschluss bringen. Dies betrifft neben der Entscheidung zu Clopidogrel die Entscheidung zur Therapie von Diabetes Typ 1 durch Insulinanaloga. Längst überfällig ist auch die noch vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen begonnene, damals durch den Beschluss eines OLG- Wettbewerbssenates gestoppte grundsätzliche Überarbeitung der Arzneimittel-Richtlinie. 

Mit der Beschlussfassung zur Ergänzung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege um Pflegeleistungen außerhalb des eigenen Haushalts hat der G-BA die ihm durch das GKV-WSG im April 2007 erteilten Gesetzesaufträge durch entsprechende Richtlinien abgearbeitet. Diese neuen Richtlinienbeschlüsse müssen jetzt in ihren hoffentlich positiven Auswirkungen auf die Versorgungsqualität beobachtet und wie alle anderen bisherigen Richtlinienbeschlüsse des G-BA bei festgestelltem Änderungsbedarf entsprechend angepasst werden. Dass dies im Einzelfall schwierig ist, zeigt der vom G-BA in seiner letzten Sitzung entgegengenommene Bericht zum Stand der Umsetzung der Soziotherapie-Richtlinie.

Die vom G-BA 2004 eingeleitete grundsätzliche Überarbeitung der Kinder-Richtlinie entwickelt sich wegen der gerade hier notwendigen evidenzbasierten Absicherung des Früherkennungsprogramms in Teilschritten. Sie ist weit vor der durch tragische Fälle ausgelösten Diskussion zu notwendigen Vorkehrungen gegen Kindesmisshandlungen begonnen worden. Dem Anliegen der Politik, durch eine zusätzliche Untersuchung zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr die kinderärztliche Betreuung zu intensivieren, will der G-BA dadurch Rechnung tragen, dass im Rahmen dieser Gesamtüberarbeitung bereits durchgeführte Bewertungen von Teilschritten in ihrer Umsetzung vorgezogen werden.

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