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Newsletter Nr. 08 – September 2008

In diesem Newsletter informieren wir Sie über die Ergebnisse der September-Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dr. Rainer Hess, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, kommentiert zudem wichtige Themen des Monats.


Sitzung vom 18. September 2008

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Strontiumranelat)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 10 (Clopidogrel)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 12 (Ergänzung verordnungsfähiger Medizinprodukte)

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Fortbestehen von Planungsbereichen im Falle einer Gebietsreform) Rückwirkend in Kraft getreten zum 31. Juli 2008.

Geschäftsordnung (Anzahl der Sitzungsteilnehmer)
Inkraftgetreten am 23. September 2008

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In Kraft getretene Beschlüsse

Ärztliche Angelegenheiten

Richtlinie nach §116b SGB V (Konkretisierung Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz)

Richtlinie nach §116b SGB V (Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patienten mit HIV/Aids)

Richtlinie nach §116b SGB V (Konkretisierung Onkologische Erkrankungen: Tumore des Auges)

Richtlinie nach §116b SGB V (Konkretisierung rheumatologischer Erkrankungen)

Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Tiaprid, Gruppe 1, in Stufe 1)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Angiotensin-II-Antagonisten, Gruppe 1, in Stufe 2)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Olanzapin, Gruppe 1, in Stufe 1)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Clozapin, Gruppe 1, in Stufe 1)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Cefalosporine, Gruppe 2 in Stufe 2)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Leflunomid)

Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien (Anpassung der Dokumentation)

Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinien (Anpassung der Dokumentation)

Kinder-Richtlinien (Neugeborenen-Hörscreening)
Inkrafttreten erfolgt am 1. Januar 2009

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Anpassung der Dokumentation)

Richtlinien Methoden vertragsärztliche Versorgung (Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung)

Vertragszahnärztliche ärztliche Versorgung

Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte (Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung)

Krankenhausbehandlung

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie beim Prostatakarzinom) Inkrafttreten erfolgt am 1. Januar 2009

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie beim Prostatakarzinom: Qualitätssicherung) Inkrafttreten erfolgt am 1. Januar 2009

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Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse

Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Palivizumab)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Exenatide)

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Zulassungsfähige Arztgruppen)

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Datenfluss Mammographie-Screening)

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Merkblatt Zervixkarzinomfrüherkennung)

Vertragspsychotherapeutische Versorgung

Psychotherapie-Richtlinien (Neufassung mit Klarstellung zu § 17)

Krankenhausbehandlung

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie bei der Indikation Mammakarzinom)

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie bei der Indikation Ästhesioneuroblastom)

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (HBO beim diabetischen Fußsyndrom)

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Sitzungs-Termine für das 3. Quartal 2008

18. September 2008
16. Oktober 2008
20. November 2008
18. Dezember 2008

In der Regel tagt der G-BA am dritten Donnerstag eines jeden Monats. 

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Kommentar des Vorsitzenden

Die Plenarsitzungen des G-BA beschäftigen sich aufgrund der mit Wirkung vom 1. Juli 2008 erfolgten organisatorischen Neustrukturierung seiner Gremien  zurzeit mit Beschlussvorlagen, die noch von den bisherigen, bis Ende September weiter arbeitenden Unterausschüssen für die vor dem 1. Juli 2008 sektorenbezogen besetzten Beschlussgremien des G-BA erarbeitet worden waren. Im Oktober werden die vom Plenum neu errichteten Unterausschüsse ihre Arbeit aufnehmen. Mit ersten Beschlussvorschlägen dieser Neubesetzung ist frühestens im Dezember zu rechnen.

Von dieser Neustrukturierung mit am wenigsten betroffen ist der Unterausschuss „Arzneimittel“. Er hat in erweiterter Besetzung mit Vertretern der DKG sein bisheriges Arbeitsprogramm entsprechend dem gesetzlichen Auftrag weiter zu bearbeiten und vor allem fristgebundene Verwaltungsentscheidungen zur Aufnahme in die OTC-Übersicht, die Liste arzneimittelähnlicher Medizinprodukte und zu Lasten der GKV durchführbarer klinischer Versuche mit zugelassenen Arzneimitteln zu treffen.

In den Sitzungen des G-BA seit der Neustrukturierung liegt daher ein deutlicher Schwerpunkt auf Entscheidungen zu Arzneimitten und Medizinprodukten.

Einer dieser Schwerpunkte betrifft die Einführung eines „Zweitmeinungsverfahrens“ für Spezialpräparate mit hohen Jahrestherapiekosten oder mit erheblichem Risikopotential nach § 73d SGB V. Hier besteht die Notwendigkeit einer baldigen Entscheidung, weil die Kassenärztlichen Vereinigungen die Voraussetzungen für ein solches Verfahren bis zum 31. Dezember 2008 zu schaffen haben. Vorgesehen ist es in der ersten Stufe vor allem für Präparate zur Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie (PAH).

In der Sitzung am 18. September 2008 ist eine erste Beratung zu der vom Unterausschuss Arzneimittel erarbeiteten Beschlussvorlage erfolgt. Die Beschlussfassung ist vertagt worden, um eine möglichst konsensuale Entscheidung zur Einführung dieses Verfahrens, das der Verbesserung der Versorgungsqualität dient, zu erreichen. Weiterer Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere zur Ausgestaltung des Übergangs von der stationären zur ambulanten Behandlung, wenn das betreffende Arzneimittel stationär zur Behandlung erstmals eingesetzt wird, die ambulante Weiterbehandlung aber von der Einholung einer Zweitmeinung abhängig ist. Es bestand Konsens, dass dieser Übergang nicht zur Unterbrechung einer notwendigen Behandlung des Patienten führen darf und das Verfahren zur Einholung der Zweitmeinung deswegen bereits im Krankenhaus eingeleitet werden muss. Die Einzelheiten sollen bis zur Sitzung des Plenums im Oktober geklärt werden.

Für den G-BA überraschend hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in die anstehenden Gesetzesberatungen zu einem GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz (GKV-OrgG) eine Neuregelung von Rechtsansprüchen der Versicherten zur enteralen Ernährung eingebracht. Reagiert wurde damit auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), mit der ein Teil der einen Richtlinienbeschluss des G-BA aufhebenden Ersatzvornahme des BMG für gesetzeswidrig erklärt wurde. Der G-BA sollte aufgrund dieses Vorschlages den gesetzlich abschließend definierten Versorgungsanspruch des Versicherten durch eine Auflistung dazu zweckmäßiger und wirtschaftlicher bilanzierter Diäten ergänzen. Diese Einschränkung der Richtlinienzuständigkeit des G-BA hätte der in § 92 Abs. 1 SGB V dem G-BA ausdrücklich übertragenen Verantwortung für die Gewährleistung von medizinischer Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung widersprochen. Aufgrund der Anhörung zum GKV-OrgG vor dem Bundestagsausschuss für Gesundheit kann davon ausgegangen werden, dass die Richtlinienzuständigkeit des G-BA auch für die enterale Ernährung die Definition des medizinisch Notwendigen umfasst und nur die hierfür in den Richtlinien des G-BA definierten bilanzierten Diäten zu Lasten der GKV verordnet werden können.

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