Neue Wege in die Versorgung: Richtlinien zur Erprobung

Informationsveranstaltung zu § 137e SGB V
am 15. April 2013 in der Geschäftsstelle des G-BA

Mit dem zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber für den G-BA die Möglichkeit geschaffen, neue ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, für die der Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die aber ein Potenzial für eine Behandlungsalternative bieten, auf der Grundlage einer Erprobungs-Richtlinie befristet zuzulassen. So kann der G-BA künftig auf Antrag Richtlinien zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Potenzial beschließen, um die notwendigen Erkenntnisse zu gewinnen (§ 137e SGB V).

Mit Vorträgen fachlich involvierter Referentinnen und Referenten informierte die Veranstaltung über Einzelheiten des Verfahrens.

Vorträge

Die Erprobungsregelung - eine Einführung(PDF 745,80 kB)
Dr. jur. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, G-BA

Die Verfahrensordnung zur Erprobungsregelung(PDF 654,87 kB)
Dr. jur. Dominik Roters, stv. Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung, G-BA

Der generelle Verfahrensablauf(PDF 383,69 kB)
Dr. rer. nat. Edith Pfenning, Leiterin der Abteilung Methodenbewertung und veranlasste Leistungen, G-BA

Inhaltliche Anforderungen an die Antragstellung(PDF 877,16 kB)
PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH, Leiter der Abteilung Fachberatung Medizin, G-BA

Methodik zur Bewertung des Potenzials(PDF 114,41 kB)
PD Dr. med. Stefan Sauerland, MPH, Leiter des Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, IQWiG
Prof. Dr. med. Jürgen Windeler, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, IQWiG