Vorstellung des Gutachtens zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung

Dokumentation der Veranstaltung des G-BA vom 15. Oktober 2018

Der Gesetzgeber hat den G-BA mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beauftragt, die geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen und hierauf aufbauend die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln. Mit dem Ziel, diesen komplexen gesetzlichen Auftrag auf einer validen Grundlage unter Einbezug umfassender und aktueller Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Praxis umsetzen zu können, wurde – nach einem europaweiten Vergabeverfahren – ein wissenschaftliches Gutachten bei der Ludwig-Maximilians-Universität München in Auftrag gegeben, das sich mit allen relevanten Fragestellungen beschäftigt. Die öffentliche Vorstellung des Gutachtens am 15. Oktober 2018 war ein wichtiger Meilenstein auf dem Wege zur Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA, die 2019 in Kraft treten soll.

Vorträge

Begrüßung(PDF 416,00 kB)
Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA

Vorstellung des Gutachtens(PDF 2,67 MB)
Prof. Dr. Leonie Sundmacher, Leiterin des Fachbereichs Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München

Statement GKV-Spitzenverband (GKV-SV)(PDF 446,29 kB)
Dr. Thomas Uhlemann, Leiter Referat Bedarfsplanung, Psychotherapie und neue Versorgung

Statement Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)(PDF 79,33 kB)
Walter Plassmann, Vorsitzender des Vorstands der KV Hamburg

Statement Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)(PDF 172,52 kB)
Alexander Krebs-Müllenberg, Referent Dezernat II, Krankenhausfinanzierung und -planung

Statement der Ländervertreterinnen und -vertreter(PDF 1,12 MB)
Gabriele Hörl, Leiterin Abteilung 3 – Gesundheit, Gesundheitspolitik und Krankenversicherung, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Statement Patientenbeteiligung im G-BA(PDF 252,05 kB)
Ursula Faubel, Geschäftsführerin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V.