Beobachtungspflichten des G-BA – Zwischen Gewährleistungsfunktion und Überforderung

Rechtssymposium am 15. November 2018 in Berlin

Wo sind relevante Qualitätsmängel? Welche medizinischen Innovationen gehören in die Versorgung? Hat die Regelung ihr Ziel erreicht? Solche und ähnliche Fragen können nur durch konsequente Beobachtung des Versorgungsgeschehens in der gesetzlichen Krankenversicherung, Evaluationen und Monitoren der Studien zum Nutzen von medizinischen Innovationen beantwortet werden.

Aus der Flut von bestehenden und möglichen Informationen die für die Aufgabenwahrnehmung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) relevanten Informationen herauszusieben, erfordert Kriterien und Strukturen. Das Rechtssymposium 2018 fragte deshalb nicht nur nach den rechtlichen Pflichten, die den G-BA treffen, sondern auch danach, was überhaupt möglich ist und tatsächlich weiterhelfen wird.

Vorträge

Ziele der Beobachtungspflicht und ihre Verankerung im SGB V(PDF 44,51 kB)
Prof. Dr. Peter Axer, Lehrstuhl für Sozialrecht in Verbindung mit dem Öffentlichen Recht der Universität Heidelberg

Beobachtungspflichten des G-BA in der Rechtsprechung des BSG(PDF 332,30 kB)
Dr. Ursula Waßer, Richterin im 3. Senat des Bundessozialgerichts

Möglichkeiten und Grenzen der Beobachtung des aktuellen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus Sicht der evidenzbasierten Medizin(PDF 1,28 MB)
Prof. Dr. Jürgen Windeler, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Produktbeobachtung durch Marktakteure – Erfahrungen des BfArM bei der Vigilanz(PDF 2,37 MB)
Dr. Wiebke Löbker, persönliche Referentin des Präsidenten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Weiterentwicklung und Chancen der Beobachtung(PDF 237,54 kB)
Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA

Beobachtungspflichten im öffentlichen Recht als Ausdruck des Vorsorgeprinzips(PDF 231,84 kB)
Prof. Dr. Andreas Musil, Vizepräsident der Universität Potsdam für Lehre und Studium, Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Welche Informationen benötigt der G-BA zur Wahrnehmung seiner Beobachtungspflichten und wie kann er sie generieren?(PDF 103,56 kB)
Prof. Dr. Norbert Schmacke, Universität Bremen, Institut für Public Health und Pflegeforschung

Foto: Prof. Josef Hecken

Foto: Dr. Ursula Waßer

Foto: Prof. Dr. Norbert Schmacke

Foto: Prof. Dr. Andreas Musil

Foto: Dr. Wiebke Löbker

Foto: Prof. Dr. Jürgen Windeler

Foto: Prof. Dr. Peter Axer

Foto: Dr. Dominik Roters

Foto: Prof. Dr. Andreas Musil, Dr. Dominik Roters, Prof. Dr. Peter Axer

Publikum
© Dirk Heckmann/G-BA