Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) wird als organisiertes Screeningprogramm angeboten: Frauen ab einem Alter von 20 Jahren werden regelmäßig auf die Möglichkeit zur Programmteilnahme aufmerksam gemacht und erhalten Informationen über Vor- und Nachteile einer Teilnahme, über die konkreten Untersuchungen sowie über die für die Evaluation des Programms notwendige Datenverarbeitung. Unabhängig von einer Programmteilnahme und den hier vorgegebenen Untersuchungsabständen haben Frauen ab einem Alter von 20 Jahren wie bisher einmal jährlich Anspruch auf eine klinische gynäkologische Untersuchung, wenn diese nicht bereits als jährlicher Programmbestandteil erbracht wurde.

Die Inhalte des Programms zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs regelt der G-BA in der Richtlinie über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL).

Untersuchungsangebote

Einen Anspruch auf die Teilnahme am organisierten Früherkennungsprogramm haben Frauen ab einem Alter von 20 Jahren, eine Altersobergrenze besteht nicht.

Die Untersuchungen im Überblick:

  • Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren können einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Abstrichs (einschließlich einer klinischen gynäkologischen Untersuchung) wahrnehmen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere zytologische Untersuchung, ein Test auf genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren (HPV-Test) oder eine Kolposkopie (Spiegelung) des Gebärmutterhalses.
  • Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung bestehend aus einem HPV-Test und einer zytologischen Untersuchung (einschließlich einer klinischen Untersuchung) angeboten. Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere Ko-Testung oder eine Kolposkopie des Gebärmutterhalses.
  • Unabhängig vom organisierten Programm können Frauen wie bisher jährlich eine klinische gynäkologische Untersuchung in Anspruch nehmen, soweit diese nicht bereits im Rahmen des Programms erfolgt ist.

Regelmäßige Einladungen und ausführliche Versicherteninformation

Mit dem Start des Programms im Januar 2020 werden Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren regelmäßig über die Möglichkeit zur Teilnahme am Krebsfrüherkennungsprogramm informiert: Sie erhalten von ihrer Krankenkasse alle fünf Jahre ein Anschreiben mit näheren Erläuterungen zum Programm und zum Nutzen und den Risiken der angebotenen Untersuchungen. Da für die vorgesehene Evaluation des Programms auch personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, werden die Frauen zudem über die geplante Datenverarbeitung und das hierzu bestehende Widerspruchsrecht informiert. Aufgrund des altersgruppenspezifischen Untersuchungsangebots stellt der G-BA zwei Fassungen der Versicherteninformation bereit: für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren sowie für Frauen ab 35 Jahren.

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können auch unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus innerhalb der vorgegebenen Abstände in Anspruch genommen werden.

Evaluation des Programms

Um die Qualität des Programms zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs überwachen und verbessern zu können, werden zuverlässige Informationen über alle Prozesse und Ergebnisse des Programms benötigt.

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